tägl. Arbeitszeit bei Teilerwerbsminderung

von
Antwortsuchende

Hallo guten Tag,
da ich, auf der Suche nach der rechtlichen Seite, auf verschiedene Antworten gestoßen bin, hier also meine Frage:
Es heißt, bei Teilerwerbsminderung darf man zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten. In einem anderen Beitrag heißt es zwischen 3 und unter 6 Stunden.
Beim Erhalt des Rentenbescheides hatte ich bereits meine Arbeitszeit verkürzt auf 30 Wochenstunden, welches ich nach tel. Rücksprache mit dem Rentenversicherungsträger beibehalten habe. Jetzt lese ich immer wieder mal, dass es rentenschädlich ist, wenn man täglich 6 Stunden arbeitet und der Rentenversicherungsträger prüfen muss, ob noch eine Erwerbsminderung vorliegt.
Sollte ich die Arbeitszeit reduzieren, um keine Probleme zu bekommen?
Würde mich freuen, wenn mir jemand eine Rat gibt.

von
Nahla

Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden und mehr gilt man nicht als erwerbsgemindert, von daher würde ich meine tägliche Arbeitszeit auf unter 6 Stunden (z.B. 5 h 45 Minuten) reduzieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Und auf telefonische Auskünfte der DRV würde ich mich nicht verlassen...

von
Nahla

Zitiert von: Nahla

Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden und mehr gilt man nicht als erwerbsgemindert, von daher würde ich meine tägliche Arbeitszeit auf unter 6 Stunden (z.B. 5 h 45 Minuten) reduzieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Und auf telefonische Auskünfte der DRV würde ich mich nicht verlassen...

Bei Teilerwerbsminderungsrente darf man theoretisch 3 - 5 h 59 min arbeiten, da ist der Weg zur Arbeit von 6 Stunden nicht weit.

von
Schorsch

Zitiert von: Nahla

Bei Teilerwerbsminderungsrente darf man theoretisch 3 - 5 h 59 min arbeiten, da ist der Weg zur Arbeit von 6 Stunden nicht weit.

Wer ernsthaft behauptet, er könne zwar 5 Std. und 59 Min. arbeiten aber keine 6 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und kann gewiss sein, dass seine EM-Rente noch einmal auf den Prüfstand kommt und besonders gründlich überprüft wird.

Ich würde noch nicht einmal 5,75 Stunden täglich arbeiten sondern höchsten 5,5 Stunden.
Und selbst dann wäre ich mir nicht sicher, ob nicht irgendein DRV-MA unruhig wird.

EM-Renten mit Hinzuverdienst haben eben immer einen komischen Beigeschmack....

von
Schorsch

Zitiert von: Antwortsuchende

Beim Erhalt des Rentenbescheides hatte ich bereits meine Arbeitszeit verkürzt auf 30 Wochenstunden,.....

Sofern Sie keine Sechs-Tage-Woche haben und nicht auf Kosten Ihrer (Rest)Gesundheit arbeiten, (was ggf. gutachterlich bestätigt werden müsste, da ein Attest des Hausarztes als Nachweis nicht ausreicht), sind Sie definitiv NICHT erwerbsgemindert, da Sie ja selbst bestätigt haben, dass Sie dazu in der Lage sind, MINDESTENS 6 Stunden täglich zu arbeiten.

Eine Überprüfung Ihre Rentenberechtigung wäre somit völlig gerechtfertigt.

von
Cornelius W.

Zitiert von: Antwortsuchende

Sollte ich die Arbeitszeit reduzieren, um keine Probleme zu bekommen?

So einfach ist das nicht.
Rentenansprüche kann man nicht einfach dadurch erwerben bzw. erhalten, in dem man seine Arbeitszeit reduziert.

Die eigentliche Frage lautet, ob Sie Ihre EM-Rente zu Recht beziehen.
Falls nicht, dann wäre Ihre Rente zu entziehen, völlig unabhängig davon, ob Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren oder nicht.

Sie spielen russisches Roulette!

von
Antwortsuchende

so einfach ist das leider auch nicht... entweder rot oder blau!!!
Ich war lange Zeit arbeitsunfähig, die Teil-EM-Rente ist durch Gutachten bestätigt.
Meine Arbeitszeit habe ich (unabhängig von der EM-Rente) auf 6 Std. reduziert, um meine Gesundheit nicht wieder zu gefährden. Erst Monate danach kam die Bewilligung.
Ich will hier nicht um Minuten feilschen, sondern möchte mich rechtlich im grünen Bereich bewegen.

von
Cornelius W.

Zitiert von: Antwortsuchende

Ich will hier nicht um Minuten feilschen, sondern möchte mich rechtlich im grünen Bereich bewegen.

Die Rechtslage wurde Ihnen bereits leicht verständlich erklärt.

Entweder sind Sie dazu in der Lage, ZUMUTBAR mindestens 6 Stunden/täglich zu arbeiten oder es ist Ihnen eigentlich nicht zumutbar.

Diese Frage können nur Sie und meine für Sie zuständigen Kollegen vom sozialmedizinischen Dienst der DRV beantworten.

von
W*lfgang

Hallo Antwortsuchende,

eine rechtlich präzisere Aussage finden Sie in dieser Rechtsanweisung der DRV:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=27669

Alles bisher gesagte sind subjektive Empfindungen, geklammert an reinen §§-Text. Letztendlich ist die med. Einschätzung der DRV zunächst maßgebend.

Gruß
w.

von
W*lfgang

Ergänzend: (sorry, falsch verlinkt)

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R2.3

Gruß
w.

von
Antwortsuchende

Zitiert von: W*lfgang

Ergänzend: (sorry, falsch verlinkt)

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R2.3

Gruß
w.

Hallo Wolfgang, vielen Dank für den Link, das hat mit jetzt tatsächlich weitergeholfen.
Gruß

Experten-Antwort

Bei einem Leistungsvermögen von 6 Stunden oder mehr täglich besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich, besteht ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, ob bereits bei Entscheidung über Ihren Anspruch dem Rentenversicherungsträger bekannt war, ob dieses Beschäftigungsverhältnis in diesem zeitlichen Umfang bekannt. Gfls. wird dann die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund der Tatsache gezahlt, dass Sie diese Tätigkeit auf Kosten der Gesundheit ausüben. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie Ihre Beschäftigung auf unter 6 Stunden begrenzen. Eine Klärung kann jedoch nur bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.

von
Schorsch

Zitiert von: Antwortsuchende

Hallo Wolfgang, vielen Dank für den Link, das hat mit jetzt tatsächlich weitergeholfen.
Gruß

Seltsam, dass Sie dieses Juristen-Deutsch besser verstehen als die allgemeinverständlichen vorherigen Beiträge, die im Prinzip genau das Selbe aussagten. ;-)

Fakt ist, dass tatsächlich ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer EM-Rente bestehen, wenn Sie offenbar problemlos mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können.
Daran ändert auch eine nachträgliche Arbeitszeitangleichung nichts, da die doch nur Ihrer Beruhigung dienen soll.

Sie können wirklich froh darüber sein, dass bisher noch kein DRV-Mitarbeiter hellhörig geworden ist.

Wenn Sie sofort bei Ihrer Antragsstellung erwähnt hätten, dass Sie nach Rentenbewilligung volle 6 Stunden täglich arbeiten wollten, wäre die Entscheidung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders ausgefallen.

Dass es EM-Renter gibt, die tatsächlich unzumutbar, (da auf Kosten ihrer Restgesundheit), rentenunschädlich berufstätig sind, halte nicht nur ich für einen Mythos. ;-)

MfG

von
W*lfgang

Zitiert von: Schorsch
Dass es EM-Renter gibt, die tatsächlich unzumutbar, (da auf Kosten ihrer Restgesundheit), rentenunschädlich berufstätig sind, halte nicht nur ich für einen Mythos.
Schorsch, Sie kennen die Realitäten nicht ...ich schon, aus der eigenen Behörde, wo 'solche' EM-Rentner Ihre Hinzuverdienstgrenzen ausschöpfen/einhalten und dabei auch über das vermeintlich zulässige Std.-Maß hinausgehen und das med. Leistungsvermögen willentlich überschreiten.

Gruß
w.
...die MA wollen einfach mehr, sich wieder eingliedern, nicht den halben Tag hinter dem Fenster die Nachbarn beobachten - und wenn sie es wieder schaffen, sind sie schlicht wertvolle Beitragszahler für die 'faulen/nichtbeitragsertragreichen' vollberenteten Fenstergucker ;-)

von
Schorsch

Zitiert von: W*lfgang

.....und wenn sie es wieder schaffen, sind sie schlicht wertvolle Beitragszahler für die 'faulen/nichtbeitragsertragreichen' vollberenteten Fenstergucker ;-)

....wenn sie das tatsächlich schaffen, haben sie ihre bisherige EM-Rente ganz offensichtlich zu Unrecht bezogen.
Entweder man ist erwerbsfähig oder man ist es nicht.

(Das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil ich meine Leistungsgrenzen auch schon oft ausgereizt habe....;-))

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