Hallo Stefan,
der Anspruch auf die Regelaltersrente bleibt auf jeden Fall bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
Allerdings kann Ihnen evtl. irgendwann die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente verloren gehen (in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge), je nachdem, wie lange Sie sich in China aufhalten.
Unter Umständen können Sie durch eine freiwillige Beitragszahlung dem entgegentreten. Ob dies aber in Ihrem Fall zutrifft, müßten Sie bei Ihrer bisher zuständigen DRV fragen. Dort ist Ihr bisheriges Versicherungsleben bekannt. Ich kann Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.
Die Frage können Sie auch per E-Mail an die DRV unter Angabe der deutschen Versicherungsnummer richten.
Mit China besteht kein Sozialversicherungsabkommen, deshalb auch kein entsprechender Ansprechpartner in China.
MfG Rosanna.
P.S. Weiteres über Rentenansprüche können Sie auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de erfahren.