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Tätigkeitsort/Beschäftigungsort für Bewertung Ost/West

von Frager22.06.2010 | 14:58
7466 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgendes Problem. ich wohne im Osten und arbeite für eine Firma im Westen mit Tätigkeiten in Ost und West (Projekttätigkeit). In meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Dienstort mein Wohnort ist (ich arbeite manchmal remote von zu Hause aus). Mein Arbeitsort ist BRD (beim Kunden vor Ort oder eben Remote von zu Hause aus). Wie wird nun das Gehalt für die Rentenermittlung bewertet? - projektbezogen je nach Tätigkeitsort (Ost und West) - nach Firmensitz (West) - nach "Dienstsitz"/Wohnort (Ost) Und welche Rente bekomme ich dann : Ostrente, Westrente oder einen Mix? Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass der Rentenversicherungsträger projektbezogen die Rente bewertet ... Danke

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.06.2010 | 13:06

Dem Beitrag von "-_-" wird zugestimmt.

6 Antworten

RFnam 22.06.2010 | 15:50
Der Arbeitgeber legt in der Jahresmeldung (oder zum Beschäftigungsende) u.a. den Tarifbereich Ost oder West fest und übermittelt die Daten über die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle an die Rentenversicherung. Über den Inhalt der Meldung erhalten Sie vom Arbeitgeber eine Bescheinigung. Der Rentenversicherungsträger hat keinerlei Anlass, diese Meldungen anzuzweifeln. In Ihrem Versicherungsverlauf ist das Tarifgebiet erkennbar an der Kennzeichnung "Beitragszeiten im Bundesgebiet oder Beitrittsgebiet". Je nach dem gemeldetem Tarifgebiet werden für die entsprechenden Zeiträume Entgeltpunkte West oder Ost ermittelt und bei der Rentenberechnung mit dem aktuellem Rentenwert West bzw. Ost bewertet. Im Übrigen sind Zweifel bei der Zuordnung in ein Tarifgebiet ein arbeitsrechtlicher Sachverhalt, für den die Deutsche Rentenversicherung nicht zuständig ist.
Frageram 22.06.2010 | 16:24
o.K. vielen Dank für die Antwort. Wenn der AG mich also für West gemelddet hat, bekomme ich West Entgeltpunkte. Wie schaut es dann später mit der Rente aus, bekomme ich dann die berechnet nach West oder Ost Rentenwert? Danke.
Frageram 22.06.2010 | 16:54
Vielen Dank.
RFnam 22.06.2010 | 16:52
Es gibt nur eine Rente, die aber beide Tarifgebiete beinhalten kann. Je nachdem erscheint im Rentenbescheid ein Renten-Teilbetrag West und ein Renten-Teilbetrag Ost, die Addition ergibt den Rentenbetrag.
-_-am 22.06.2010 | 21:36
Ist eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden und wird die Beschäftigung an verschiedenen Orten ausgeübt, gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem der Betrieb seinen Sitz hat. Leitet eine Außenstelle des Betriebs die Arbeiten unmittelbar, ist der Sitz der Außenstelle maßgebend. Das Verkehrsgebiet (West oder Ost) richtet sich also bei Ihnen nach dem Firmensitz (hier: West). Damit entstehen bei Ihnen Entgeltpunkte, nicht Entgeltpunkte (Ost). Für die Zuordnung des Verkehrsgebietes ist der Arbeitgeber bzw. die Einzugsstelle (Krankenkasse) zuständig. In Zweifelsfällen kann dort nachgefragt werden. § 9 Abs. 5 SGB 4 http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G…
Frageram 22.06.2010 | 23:41
Danke :-)
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