Hallo,
wenn ein Anspruch auf eine Rehamaßnahme in der gesetzlichen RV besteht ist dieser in der Regel vorrangig. Sollte es zu einer BEwilligung kommen würde das ALG ausgesetzt werden und Sie hätten Anspruch auf Übergangsgeld. Nur Hartz IV Leistungen laufen auch während einer Rehamaßnahme weiter und werden hinterher mit der RV verrechnet.