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tagesmütter

von lina23.02.2009 | 20:08
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,bis wann muss man sich versichert haben.Denn wir haben noch keine Zahlung vom Jugendamt bekommen.Die sachbearbeiterin vom Jugendamt sagte uns,das erst voraussichtlich im Mai die Zahlung kommen könnten.Also kann ich mich doch noch nicht versichern(mit welchem Geld denn???).Bekommen noch das Geld vom altem Gesetz(vor 1.1.2009).

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.02.2009 | 12:52

Für die Altersvorsorge ist die selbstständig tätige Tagespflegeperson selbst verantwortlich. Wenn die Einkünfte der Tagespflegeperson nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale (pro Kind und Monat) 400,- € überschreiten, sind Tagesmütter und -väter rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Hier wird ebenfalls die Hälfte der Beiträge vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattet, der zu allen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die Versicherungspflicht ist unabhängig von der Anzahl der Kinder, die betreut werden.

Meine Empfehlung wäre, die selbständige Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger anzuzeigen. Man wird dann auf Sie zukommen und mitteilen, welche Unterlagen/ Nachweise benötigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Meldung der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit verpflichtet sind (innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit).

5 Antworten

linaam 23.02.2009 | 21:30
Hallo,kann es vorher nicht abschätzen,da ich nicht weis welche Bezahlungen ich bekommen werde.Da ich 2 Samstagskinder und ein Schichtdienst und ein Teilzeitkind habe.Die vom Jugendamt haben selber noch nicht den Computerprogramm wer was bekommt.
Schadeam 23.02.2009 | 21:20
Versicherungspflichtig sind Sie, wenn Ihr Gewinn monatlich 400 € übersteigt. (und pauschal können Sie pro ganztags betreutes Kind von Ihren Einkünften 300 € abziehen - somit müsste doch absehbar sein, ob Sie versicherungspflichtig werden oder geringfügig selbständig sind)
-_-am 23.02.2009 | 23:19
Die Voraussetzungen hat Ihnen "Schade" schon genannt. Für Teilzeit-Tagespflegekinder können Sie anteilige Aufwendungen absetzen. Das kann Ihnen aber nicht die Rentenversicherung, sondern das Finanzamt oder ein Steuerberater sagen. Zunächst können Sie nur die Einkünfte angeben, die Sie kennen. Wenn sich dann Ihre Einkünfte später ändern, geben Sie die Änderung nachträglich an. Wo ist da das Problem?
Rosannaam 23.02.2009 | 23:24
Solange Sie noch kein Geld vom Jugendamt bekommen haben und auch die Höhe der Einkünfte nicht kennen, verlangt auch die DRV keine Rentenbeiträge! Denn die DRV kann ja nicht hellsehen... ;-)) Also warten Sie es gelassen ab. MfG Rosanna.
-_-am 23.02.2009 | 23:32
"Bekommen noch das Geld vom altem Gesetz (vor 1.1.2009)." Es wird also seit 01.01.2009 noch nach den alten Sätzen aus 2008 weiterhin gezahlt und das kann man dann auch angeben. Wenn es demnächst etwas mehr gibt, kann man die neue Höhe mitteilen.
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