Eine Änderung des von Ihnen genannten Paragraphen ist mir nicht bekannt. Ob Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen sind, richtet sich nach den Gesamtumständen der Berufsausübung sowie der Einkommensverhältnisse. Da die Ausgestaltung der Tätigkeit sehr vielschichtig ist, ist jeder Fall für sich zu prüfen, um eine versicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen zu können. Deshalb sollten Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.