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Experten-Antwort

Tagesmutter

von meine zukunft11.09.2014 | 14:57
1697 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit kurzem als Tagesmutter tätig. Zurzeit habe ich erst 1 Kind welches mich nur an 2 Nachmittagen in der Woche besucht. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich (wenn ich ein höheres Einkommen habe) Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen. Muss ich diese geringen Einkünfte die ich zurzeit Erziele oder überhaupt den Beginn meiner Tätigkeit an die Rentenversicherung melden ? Und wenn ja, reicht eine kurzes Anschreiben aus ? mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

als Tagesmutter unterliegen Sie grds. der Versicherungspflicht. Daher besteht auch die Verpflichtung, eine solche selbständige Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach deren Aufnahme bei der DRV zu melden.

Versicherungspflicht - und somit Zahlungspflicht - tritt aber erst bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von 450,-€ ein.

Wenn Sie sich bei der DRV melden, wird zunächst Versicherungsfreiheit festgestellt (wenn der Gewinn unter 450,- € liegt) und Ihr Einkommen jährlich überprüft.

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5 Antworten

Kai-Uweam 11.09.2014 | 15:07
Ein kurzes Schreiben reicht zunächst aus. Die Rentenversicherung wird Ihnen dann die entsprechenden Vordrucke zusenden um zu prüfen, inwieweit Sie Beiträge leisten müssen. Das kann von hier natürlich so nicht beurteilt werden. MfG
meine Zukunftam 11.09.2014 | 17:39
Vielen Dank !!
Schadeam 11.09.2014 | 16:28
Sie werden versicherungspflichtig, wenn der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter monatlich 450 e übersteigt. Bei einem Kind an 2 Nachmittagen in der Woche, wird das kaum der Fall sein. So gesehen reicht es wenn Sie sich melden, sobald Sie die 450 € Grenze überschreiten. Stellen Sie vorher den Antrag wird entscheiden, dass Sie wegen Geringfügigkeit nicht versicherungspflichtig sind und sich wieder melden müssen, sobald die Grenzen übertroffen werden.
W*lfgangam 11.09.2014 | 22:35
...aus der Seite: "Link zum deutschen Rentenversicherugsbund Unter Umständen kann auch der Gang zu einer Rentenberatungsstelle der BfA angeraten sein. Eine solche Stelle gibt es auch in Ihrer Nähe." Nun, in der Nähe und in der Ferne wird man/frau solch eine Beratungsstelle vergebens suchen, der Gang wird lang... Peinlich, wenn Web-Sites/Admins aktuell nicht beinahe 10 Jahre alten Veränderungen folgen können, das 'Original-Info' zu Tagesmüttern wird hier gefunden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gruß w. ...was der 'deutsche Rentenversicherugsbund' für eine Nebelkerzenorganisation ist, würde ich mich auch mal interessieren. Platzverweis, haben Sie als Sichauskennender/Linkverursacher eine Erklärung dafür? 8-)
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