Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Tagesmutter & Rente

von Tan.28.08.2017 | 22:27
505 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, zunächst vielen lieben Dank für die bisherige Antwort!! 1. Frage Vier Kalenderjahre rückwirkend... Heißt das konkret ab 01.01.2013 müssen die Beiträge rückwirkend gezahlt werden ?? 2. Frage Gilt die Möglichkeit mit dem halben Regelbeitrag auch in einem solchen Nachzahlungsfall?? Oder geht das aktuell gar nicht mehr weil man ja schon länger als drei Jahre selbständig ist und somit kein "Jung-Selbständiger" mehr ist?? 3. Frage Welches Formular muss eigentlich ausgefüllt werden? V023? Oder V027? Oder gibt es ein spezielles für Tagesmütter? 4. Frage Im Steuerbescheid gibt es zum einen "Gesamtbetrag der Einkünfte" und zum anderen "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen". Von welchem Betrag werden die einkommensgerechten Beiträge berechnet?? Diese Info ist wichtig um vorab zu wissen mit welchem "Nachzahlungs-Hammer" zu rechnen ist. DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tan.,

zu 1. vier Kalenderjahre rückwirkend von heute aus wäre der 01.01.2013

zu 2. die drei Jahre gelten ab Beginn der Tätigkeit, sind also längst abgelaufen, wenn diese schon 10 Jahre ausgeübt wird

zu 3. V0020 oder V0023 (V0027 wäre nur passend, wenn es Zweifel an der Versicherungspflicht gäbe und das ist hier nicht der Fall)

zu 4. es sind die "Einkünfte" in der ersten Zeile des Steuerbescheids maßgebend, also der "Gewinn" aus der Tätigkeit. Dass sich das letztlich zu versteuernde Einkommen dann noch durch diverse Freibeträge oder ähnliche verringern kann, ist für die RV ohne Belang.

Und nochmal die Empfehlung: suchen Sie bzw. Ihre Bekannte eine Beratungsstelle auf, dort können Ihre Fragen viel individueller anhand der konkreten Einkünfte geklärt werden...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rentencrackam 28.08.2017 | 23:26
Hallo, 1. Ganz klares ja. Daher macht es Sinn, erst am 1.1.2018 der Rentenversicherung das V23 zu übersenden. Dann wird es günstiger um 8 Monate :-D 2. § 165 Abs. 1 Satz 2: Halber Regelbeitrag nur innerhalb von drei Kalenderjahren NACH AUFNAHME der selbständigen Tätigkeit. 3. V023. Nach Ihrer Schilderung ist selbstständige Tätigkeit eindeutig zu bejahen. 4. Gesamtbetrag der Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit. Das ist analog zur abhängigen Beschäftigung. Hier wird ja auch das Brutto versteuert. Ganz unabhängig davon, was ich am Jahresende von der Steuer absetzen kann. So habe ich das seinerzeit zumindest immer meinen Versicherten erklärt. Ich hoffe ich konnte helfen. Herzliche Grüße Rentencrack
Rentencrackam 28.08.2017 | 23:28
Bei 4. soll es übrigens statt “versteuert“ “beitragspflichtig“ heißen.
Werner67am 29.08.2017 | 07:38
Hallo Tan, ich würde die Verwendung des Formulars V020 empfehlen. Im V023 wird nicht abgefragt, ob Sie den Regelbeitrag oder einkommensgerecht zahlen wollen. Außerdem ist zu beachten, dass Tagesmütter in der Regel ein eher unterdurchschnittliches Einkommen haben. Deshalb sollte die Tagesmutter auch die Steuerbescheide einreichen. Das betrifft alle Steuerbescheide, die sie seit 2013 erhalten hat und den letzten Steuerbescheid vor 2013 - unabhängig davor, für welches Steuerjahr die Bescheide jeweils erstellt wurden. Dann kann der Sachbearbeiter prüfen, ob die einkommensgerechte Zahlung zu einer geringeren Beitragsbelastung führt als der Regelbeitrag oder ob ggf. sogar zeitweise Geringfügigkeit vorlag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026