Hallo Tan.,
zu 1. vier Kalenderjahre rückwirkend von heute aus wäre der 01.01.2013
zu 2. die drei Jahre gelten ab Beginn der Tätigkeit, sind also längst abgelaufen, wenn diese schon 10 Jahre ausgeübt wird
zu 3. V0020 oder V0023 (V0027 wäre nur passend, wenn es Zweifel an der Versicherungspflicht gäbe und das ist hier nicht der Fall)
zu 4. es sind die "Einkünfte" in der ersten Zeile des Steuerbescheids maßgebend, also der "Gewinn" aus der Tätigkeit. Dass sich das letztlich zu versteuernde Einkommen dann noch durch diverse Freibeträge oder ähnliche verringern kann, ist für die RV ohne Belang.
Und nochmal die Empfehlung: suchen Sie bzw. Ihre Bekannte eine Beratungsstelle auf, dort können Ihre Fragen viel individueller anhand der konkreten Einkünfte geklärt werden...