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Experten-Antwort

Tagesmutter und Minijob

von Alexandra Fröhlich02.02.2012 | 15:02
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in Kürze vor mich als Tagesmutter geringfügig selbstständig zu machen habe aber noch zusätzlich einen 400€ Minijob. Bin ich beitragspflichtig in der Rentenversicherung wenn ich den 400€ Minijob mache und als Tagesmutter zusätzlich aber nicht mehr "Umsatz" (also Abzüglich der Betriebspauschale) als 400€ mache? Irgendwo habe ich im Internet gelesen, dass ich dann nitt beitragspflichtig bin. Vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexandra,

eine geringfügige Selbständige Tätigkeit (Tagesmutter) und eine geringfügige gewerbl. Beschäftigung (Minijob) werden nicht zusammenaddiert.

Die Addition ist für selbständige Tätigkeiten mit anderen selbständigen Tätigkeiten oder für geringfügige Beschäftigungen mit anderen geringfügigen Beschäftigungen möglich. Nicht jedoch über kreuz.

Im Ergebnis ist jede Beschäftigung/Tätigkeit also für sich zu betrachten.

Trotzdem empfehle ich die Vorsprache bei Ihrem Rententräger. Dort sollten sie die selbständige (geringfügige) Tätigkeit anzeigen und sich über rentenrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten informieren.

zB könnten Probleme beim Erwerbsminderungsschutz auftreten. Ebenfalls spannend sind ggf. Informationen zum Thema Riester und Förderung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Steuerpflicht hängt u. a. vom zu versteuernden Einkommen, dem persönlichen Steuersatz und persönlichen Faktoren (z. B. Freibeträge für Unterhalt, Behinderung etc.) ab. Daher kann seitens der Rentenversicherung keine Aussage getroffen werden, ob Sie von Ihrem Einkommen als Tagesmutter Steuern zahlen müssen. Wenden Sie sich hierfür bitte an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Alexandra Fröhlicham 02.02.2012 | 17:32
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gilt dies auch beim Finanzamt? Muss ich dann auch keine Steuern zahlen? Wissen Sie das?
Deutsche Rentenversicherung
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