Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Anrechnung von Tantiemen als Hinzuverdienst. Folgende Konstellation:
Ich könnte ab 01.01.2021 Regelaltersrente in Anspruch nehmen, überlege jedoch wegen der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze bereits ab August oder September 2020 eine Altersrente für langjährig Versicherte (mit geringem Abschlag) zu beziehen.
Das Arbeitsverhältnis wird aller Voraussicht nach am 31.12.2020 enden. Mit dem "normalen" Gehalt halte ich die diesjährige Hinzuverdienstgrenze (August-Dezember gesamt etwa 25.000 EUR) problemlos ein. Für das Jahr 2020 wird aber im April oder Mai 2021 eine Tantieme in Höhe von ca. 30.000 EUR ausgezahlt.
Meine Frage: Zählt die Tantieme als Hinzuverdienst für 2020 (wenn ja, wäre ja die Hinzuverdienstgrenze überschritten)?
Nach den recht. Arbeitsanweisungen der DRV wäre eine beitragspflichtige Einmalzahlung im Jahr 2021 dem Jahr 2021 zuzuordnen und da hätte ich - wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze im Dezember 2020 - kein Problem.
In den recht. Arbeitsanweisungen steht aber auch: "wenn eine beitragsfreie Einmalzahlung gezahlt wurde, sind weitere Ermittlungen zu führen...". Ich bin ja ab Januar 2021 nicht mehr RV-beitragspflichtig, also wäre die Einmalzahlung beitragsfrei. Käme die DRV hier zu dem Schluss, dass die Tantieme dem Jahr 2020 zugeordnet wird?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Freundliche Grüße