Zu der Frage, ob die Arbeitsplatzbeschreibung für die EM-Rente eine Rolle spielt, wird folgende Stellungnahme abgegeben:
a) Gesetzliche Rentenversicherung
Für den Anspruch auf gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung ist die bisherige Erwerbstätigkeit und damit die aktuelle Arbeitsplatzbeschreibung ohne Bedeutung. Hier kommt es nur darauf an, ob irgendwelche leichten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden ausgeübt werden können. Selbst wenn bisher eine hochqualifizierte Tätigkeit ausgeübt wurde, bestünde daher kein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn beispielsweise noch eine Tätigkeit als Pförtner sechs Stunden täglich ausgeübt werden könnte.
Berufsschutz, d. h. der bisherige Beruf spielt für den gesetzlichen Rentenanspruch eine Rolle, besteht nur für vor dem 02.01.1961 Geborene. Hier kommt es zunächst auf die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit (und die entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung) an, es sei denn, die früher ausgeübte qualifizierte Berufstätigkeit mußte aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden. Nach Ihren Angaben ist dies der Fall. Für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (so die gesetzliche Bezeichnung in § 240 Sozialgesetzbuch VI) wäre daher zu prüfen, ob Sie ausgehend von Ihrem früheren Beruf als Informatiker noch auf andere Berufstätigkeiten zumutbar verwiesen werden können. Auf die aktuelle Arbeitsplatzbeschreibung käme es daher nicht an. Im Gegensatz zur oben erwähnten Rente wegen voller Erwerbsminderung sind die Verweisungsmöglichkeiten bei qualifizierten Berufstätigkeiten erheblich eingeschränkt. Beispielsweise kann ein Facharbeiter nicht auf unqualifizierte Berufstätigkeiten verwiesen werden.
b) Private Berufsunfähigkeits-Versicherung
In welchem Umfang ein Berufsschutz besteht, insbesondere ob auf eine früher ausgeübte qualifizierte Tätigkeit abgestellt wird, und in welchem Umfang eine Verweisung auf andere Tätigkeiten möglich ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, die von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sind.