Also das alleinige Argument der Krankenkasse die OP sei " zu teuer " und wird darum nicht übernommen zieht ja nun mal gar nicht. Da sollte die Kasse schon andere Argumente vorbringen, um damit auch z.b. vor Gericht durchzukommen...
Meinen bescheidenen med. Kenntnissen nach sind aber Operationen IM Ohr um einen Hörschaden wieder herzustellen fast unmöglich und werden darum auch nur sehr selten vorgenommen. Der med. Nutzen so eine OP ist zumindest sehr umstritten.
Ich denke darin wird wohl letztlich auch die Ablehnung solch einer - meist - sinnlosen OP seitens dees MDK und der Krankenkasse begründet sein bzw. werden. Natürlich müsste man mehr Details ihres Einzelfalles und der Art der Erkrankung wissen um dies genauer beurteilen zu können.
Ansonsten können Sie nur mit weiteren HNO fachärztlichen Berichten ihres behandelnden HNO Arztes ( falls er so eine OP unterstützt und dort eine Möglichkeit der Behebung ihrer Hörprobleme sieht ) gegen die Entscheidung der Verweigerung der Kostenübernahme der OP angehen. Am besten ziehen Sie dazu auch gleich einen Fachanwalt für Medizinrecht zu Rate der ihr Anliegen dann auch gleich gegenüber der Kasse dann versucht rechtlich durchzusetzen. Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird kommt meistens neue Bewegung in eine festgefahrene Sache und die Gegenseite wird sich dann sehr genau überlegen ob Sie weiterhin an der Ablehnung festhält oder nicht doch nachgibt. Letztlich wäre auch eine Klage vor dem Sozialgericht denkbar. Die Erfolgsaussichten dazu muss aber der Anwalt dann beurteilen.
Andere Möglichkeiten sehe ich da leider nicht.
Grundsätzlich wäre auch die Stellung eines EM-Rentenantrages duchaus in ihrem Falle möglich. Die Erfolgschancen kann natürlich niemand ohne genaue med. Kenntnisse ihres Einzelfalles beurteilen. Dann bekämen Sie vielleicht eine teilweise ( halbe ) EM-Rente und könnten noch entsprechend der Hinzuverdienstgrenze dann hinzuverdienen. Zusammen kämen Sie dann womöglich auf ihr altes Gehalt. Auch ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wäre eine weitere Möglichkeit.
Und leider ist es so, das wenn Sie ihre dem Arbeitgeber vertraglich geschuldete Arbeitslestung - warum auch immer - nicht mehr erbringen können und er ihnen auch keinen Teilzeitarbeitsplatz oder eine andere ( leichtere ) Arbeit zur Verfügung stellen kann oder will, könnte er Sie dann auch kündigen.