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Technikerschule in Vollzeit

von Christian02.08.2009 | 16:05
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7 Antworten

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In meinem Versicherungsverlauf zur Kontenklärung meiner Rentenversicherung wird die Zeit vom01.09.88-31.07.90 mit Arbeitslosigkeit aufgelistet. Tatsächlich habe ich aber während dieser Zeit eine 2-jährige Technikerschule in Vollzeit erfolgreich absolviert. Ist das normal, dass diese Zeit trotzdem als Arbeitslosigkeit angerechnet wird?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Christian,

die Ausführungen von Unbekannt sind zutreffend. Bitte lassen Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger prüfen, ob die Zeit auch als Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI (Zeit einer schulischen Ausbildung) anerkannt werden kann.

Freundliche Grüße

Moderation · 2Ihre Vorsorge

N i c h t bewertet werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30.06.1978, für die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004) oder Arbeitslosengeld II (ab 01.01.2005) nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gezahlt worden ist oder nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 S. 1 SGB II erbracht worden sind.

Die rentenrechtliche Bewertung der Zeiten der Fachschulausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder der Zeiten der beruflichen Ausbildung werden auf eine Höchstzeitraum von insgesamt 36 Monaten begrenzt.

Unter Hinweis auf diese Ausführungen sind die Anmerkungen von Oberschlaumeier nicht zutreffend.

Freundliche Grüße

5 Antworten

Unbekanntam 02.08.2009 | 23:31
Hallo, sofern es sich um eine Technikerschule handelt, die im Rahmen einer beruflichen Bildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit gefördert wurde, so ist das schon richtig. Denn, dem Grunde nach waren Sie ja arbeitlos. Man müsste jedoch noch Ihre Techniker Schule speichern. Einfach das Zeugnis kurz der RV zuschicken mit einem kurzen Brief der Bitte der Speicherung.
schlaumeieram 03.08.2009 | 20:04
hallo Christian, Arbeitslosenzeiten werden besser bewertet als Fachschulausbildungen, frag mal den Experten.
Oberschlaumeieram 04.08.2009 | 08:40
...und weil Zeiten der Arbeitslosigkeit höher bewertet werden als Zeiten der Fachschule führt die zeitgleiche Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen Fachschulsbesuch während Arbeitslosigkeit zu keiner Rentenerhöhung. G a n z im G e ge n t e i l: in bestimmten Fällen (z.B. wenn weitere Zeiten der Berufsausbildung - Lehre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind) führt dies sogar zu einer RENTENMINDERUNG!!!
Oberschlaumeieram 04.08.2009 | 12:05
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wurde vom Arbeitsamt Unterhaltsgeld bezogen. Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit werden mit 80% des Gesamtleistungswerts bewertet. Somit sind meine Aussagen zutreffend.
schlaumeieram 04.08.2009 | 18:27
Man muss die Angaben natürlich wahrheitsgemäß machen,daher kann der Experte schlecht sagen, dass die Anrechnung der Zeit als Fachschulzeit nachteilig sein kann.
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