Technische Hilfsmittel

von
Sam

Liebes Forum,
sehr geehrte Experten,

danke für dieses Forum ;o).

Ich suche Rat bitte:
Unter welchen Voraussetzungen müssten Zuschüsse für technische Hilfsmittel im Rahmen der LTA vom Rehabilitanden zurück erstattet werden?

Insbesondere geht es um Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl bzw. schlimmstenfalls Abbruch der Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen?

Vielen Dank im Voraus.

Gruss
Sam

von
Nix

Die Gewährung von technischen Hilfsmitteln am Arbeitsplatz ist nicht an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Deshalb brauchen die Kosten hierfür nicht zurückgezahlt werden.
Geben Sie den Arbeitsplatz auf, dann ist natürlich das gewährte technische Hilfsmittel Eigentum des RV-Trägers. Hier müssen Sie mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation sprechen, wie die Rückgabe des Hilfsmittels an den RV-Träger zu erfolgen hat. Eine Rückzahlung in Form von Geld für das Hilfsmittel kommt da nicht in Frage. Das Hilfsmittel selbst geht dann eventuell an den RV-Träger zurück.
Zurückbezahlen brauchen Sie da nichts.
Lieben Gruss
Nix

Experten-Antwort

Technische Hilfsmittel gehen - in der Regel - in das Eigentum des Rehabilitanden über.

Ggf. ergeben sich nähere Hinweise aus dem damaligen Bewilligungsbescheid. Es kann sein, dass ein Eigentumsvorbehalt enthalten ist.

Sofern - wie von Ihnen angegeben - „Zuschüsse“ gezahlt worden sind und damit offensichtlich keine vollständige Kostenübernahme erfolgt ist, spricht mehr dafür, dass das technische Hilfsmittel in Ihr Eigentum übergegangen ist.

Zur weiteren Klärung empfiehlt sich aber eine Kontaktaufnahme mit dem damaligen Kostenträger.

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