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Experten-Antwort

Teil BU Rente und Minijob

von Mod28.12.2010 | 11:40
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich beziehe eine unbefristete Teil-Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Jetzt wurde mir ein 400 Euro Job angeboten. Möchte aber auf die Rentenversicherungsfreiheit wegen Riesterzuschuss verzichten. Frage: Kann ich diesen Job ohne Nachteile annehmen ? Kann man mir nicht diese BU Rente kürzen oder sogar komplett streichen ? Ich bin laut Gutachten der DRV aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch bis 8 Std einsetzbar. Nur in meinem zuletzt ausgeübten Beruf nur 3 bis unter 6 Std.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie beziehen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, weil Ihr Leistungsvermögen in Ihrer zuletzt ausgeübten Hauptbeschäftigung nur noch „3 bis unter 6 Stunden“ beträgt.

Sofern auf die Versicherungsfreiheit bei einer geringfügigen Beschäftigung verzichtet wird,

ist diese Beschäftigung jedoch bei der Ermittlung des Hauptberufs zu berücksichtigen.

Sollte dann eine solche Beschäftigung noch in einem Umfang von mehr wie „unter 6 Stunden“ ausgeübt werden, könnte dies zum Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente führen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei einer geringfügigen Beschäftigung kann die Rentenhöhe gesteigert werden und jeder Monat einer solchen Beschäftigung zählt auch als Pflichtbeitragsmonat.

Damit Ihnen auch in Zusammenhang mit Ihrer Riesterversicherung keine Nachteile entstehen empfehlen wir Ihnen, sich persönlich und direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Manfred Ernstam 28.12.2010 | 13:05
So steht es im PDF Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen Bleibt nur die Frage wieviel ist regelmäßig, ist das noch ein unbestimmter Rechtsbegriff oder wurde das schon von einem Richter Bestimmt??? So jetzt die ausführungen im PDF > Bitte beachten Sie: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gilt: Voraussetzung für Ihren Rentenanspruch war und ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf und in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist. Wenn Sie jetzt regelmäßig eine mindestens sechsstündige Berufstätigkeit ausüben, werden Sie in der Regel nicht mehr berufsunfähig sein. Ihr Rentenanspruch könnte damit verloren gehen.
Modam 28.12.2010 | 15:36
Bei dem Minijob handelt es sich um eine Hausmeistertätigkeit, die max. 2 Std täglich ausgeübt wird, und ca. 40 Std im Monat. Ist es denn besser, wenn ich einen ganz normalen Minijob mache mit 400 Euro Auszahlung im Monat ? Da ich aber einen Riestervertrag habe, bin ich ohne Rentenversicherungspflicht nicht Zuschussberechtigt. Welche Vorteile hat ein Verzicht auf die Rentenversicherungpflicht denn außerdem noch ?
Manfred Ernstam 29.12.2010 | 12:05
Hallo Also da Lese ich dann raus das solange bei einem 400 Euro Job nicht auf die Versicherungsfreiheit Verzichtet wird, das ich dann auch über 6 Stunden Arbeiten darf, oder? Mit freundlichen Grüßen Ernst
Deutsche Rentenversicherung
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