Hallo,
ich bin zu 50% schwerbehindert (geb. am 21.11.50) und beziehe seit 2003 eine Teil-EM-Rente bei BU mit einem Abschlag von 10,8%.
Da dieser Abschlag sich ja auch bei der halben AR ab 63 Jahren fortsetzt, ist mir unklar, wie hoch der Abschlag bei der AR ist, wenn ich sie bereits mit 60 Jahren beantrage. Zusätzlich 10,8% für die vorzeitige Inanspruchnahme?
Und wie verhält es sich mit der anderen Hälfte der AR? Ab 63 Jahren kein Abschlag und ab 60 Jahren 10,8% Abschlag - oder?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Laura