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Experten-Antwort

Teil-EM Rente

von Stern10.08.2014 | 11:50
1444 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frage möchte ich an Experten stellen. Es geht um Teil EM-Rente. Ich weiß, das man bei einer Teil-EM Rente zwischen 3-6 Std arbeiten kann. Bedeutet das, wenn man Berufstätig ist an einem bzw. an zwei Tagen für 3 Std eingesetzt werden kann und die andren Tagen für 6 Std. Wie man im Betrieb gebraucht wird. Oder wird es auch durch die DRV die tägliche Arbeitszeit vorgegeben. Bitte um konkrete Antwort. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stern ,

nach der Definition des § 43 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch ist der Versicherte teilweise erwerbsgemindert, der zwischen 3 Std täglich, aber unter sechs Stunden täglich gem. den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes einsetzbar ist. Insofern wird die tägliche Arbeitszeit nicht direkt vom Rentenversicherungsträger vorgeschrieben.

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7 Antworten

anonymam 10.08.2014 | 12:36
Die Arbeitszeit wird nicht durch die DRV vorgegeben. Teilweise EM bedeutet, dass die tägliche Arbeitszeit drei bis unter sechs Stunden beträgt. Es steht Ihnen frei, an zwei Tagen drei Stunden und an den restlichen Tagen vielleicht fünf Stunden zu arbeiten. Sie müssen dabei nur beachten, dass es WENIGER als sechs Stunden am Tag sein müssen.
Sternam 10.08.2014 | 14:16
Steht in dem Vetrag mindestens die Wochenarbeitszeit? Ich finde es nicht so gut, nicht das man unterschiedlich ( an vielen Tagen) ausgenutzt wird. Deshalb beantragt man diese, weil gesundheitlich nicht anders geht. Besteht die Möglichkeit sich von der DRV etwas bestätigen zu lassen.
Schorscham 10.08.2014 | 19:03
Zitat von Stern anzeigenausblenden
Die Arbeitszeit wird nicht durch die DRV vorgegeben. Teilweise EM bedeutet, dass die tägliche Arbeitszeit drei bis unter sechs Stunden beträgt. Es steht Ihnen frei, an zwei Tagen drei Stunden und an den restlichen Tagen vielleicht fünf Stunden zu arbeiten. Sie müssen dabei nur beachten, dass es WENIGER als sechs Stunden am Tag sein müssen.
Da kann der Arbeitnehmer auch benachteilig werden,( ausgenutzt). Oder?
Warum? Was hat denn die gesetzliche Regelung, dass die tägliche Arbeitszeit UNTER 6 Stunden liegen muss, damit zu tun, dass manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ausnutzen?
Sternam 10.08.2014 | 19:17
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Da kann der Arbeitnehmer auch benachteilig werden,( ausgenutzt). Oder?
Warum? Was hat denn die gesetzliche Regelung, dass die tägliche Arbeitszeit UNTER 6 Stunden liegen muss, damit zu tun, dass manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ausnutzen?
Ich meinte, falls im Vetrag zwischen 3-6 Std. Arbeitszeit steht, dann kann ich mir vorstellen, dass der Arbeitgeber wird so den Arbeitnehmer einsetzen , das er an den nicht starken Tagen den für 3 Stund. und an den Starken ( Wochenende ) Tagen 6 Std. einsetzen kann. Wenn aber die Arbeitszeit pro Tag vorgegeben wäre, geht man der Gehahr aus dem Weg und der Arbeitnehmer kann täglich gleiche Stundenanzahl ausüben. Damit meine ich " ausnutzen".
Deutsche Rentenversicherung
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