1. Neben den medizinischen sind versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung erforderlich.
- Die allgemeine Wartezeit (mindestens 60 Kalendermonate Versicherungszeit) müssen vorliegen.
- In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten, die unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegt werden konnten (z.B. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit etc.) unberücksichtigt.
2. Nach dem von Ihnen beschriebenen Vesicherungsverlauf haben Sie mehr als 60 Kalendermonate Pflichtbeiträge zurückgelegt. Ob auch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann so nicht beurteilt werden, weil nicht dargelegt wurde, bis zu welchem Zeitpunkt das Studium durchgeführt wurde.
3. Nur aufgrund einer Antragstellung auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann geprüft und festgestellt werden, ob und gfls. wann der Leistungsfall eingetreten ist. Aufgrund Ihrer Schilderung wird dann auch geprüft, ob es sich um ein Eingangsleiden handelt.
4. Sie sollten einen o.a. Rentenantrag stellen beim zuständigen Rentenversicherungsträger (z.B. Auskunfts- und Beratungsstellen) oder beim Versicherungsamt (im Hause der Stadtverwaltung) stellen.