Teil-EM-Rente genehmigt. Zuverdienst über Selbständigkeit/Gründungszuschuss möglich

von
habnefrage

Guten Tag.

Ich habe eine halbe EM-Rente befristet mit einem Zuverdienst von 1600Euro Brutto erhalten.

Nun überlege ich, ob ich mir einen Teilzeitjob suche (bis max. 1600Euro Bruttoverdienst), oder ob ich eine Selbständigkeit über den Gründungszuschuss anstrebe.

Meine Fragen:
Gibt es die Möglichkeit über den Gründungszuschuss in die Selbständigkeit zu gehen? Ich habe noch 9 Monate Rest-ALG1.
Oder muß ich diesen beim Rententräger beantragen?

Wird dann meine halbe EM-Rente gestrichen für den Zeitraum, wo ich den Gründungszuschuss (egal ob vom Arbeitsamt oder Rententräger) erhalte?
Mein Gründungszuschuss beträgt ja netto 1200Euro. Basis war mein letztes Bruttogehalt von 2900Euro! Also über 1600Euro Zuverdienstgrenze!

Wie wird soetwas behandelt?

Danke

Experten-Antwort

Den „Gründungszuschuss“ beantragen Sie bei der AfA. Der Hinzuverdienst wird bei Selbstständigen vom steuerrechtlichen Gewinn errechnet und mit der EM-RT verrechnet, wobei der Gründungszuschuss nicht dazu zählt.

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