Guten Tag!
Ich bekomme Teil-EM-Rente, zwischen 3 und 6 Stunden tägl. Arbeit.
Kann ich beim AA auf maximal 3 Stunden bestehen?
Mehr schaff ich nicht.
Mit freundlichem Gruß
Salbeitee
Wäre es nicht besser diese Frage beim AA zu stellen?
Guten Tag!
Ich bekomme Teil-EM-Rente, zwischen 3 und 6 Stunden tägl. Arbeit.
Kann ich beim AA auf maximal 3 Stunden bestehen?
Mehr schaff ich nicht.
Mit freundlichem Gruß
Salbeitee
Wenn Sie mit der Einstellung: " kann ich drauf bestehen" an die Sache rangehen, wird das eh nix...
Hier sollten Sie besser mit der AfA reden und ggf. Ihren Rentenbescheid vorlegen.
Dann ist weniger zorniger Sturm im Verfahren ;-)
Klar, Schade, kann man das auf dem AA fragen. Vor allem wenn man so große Angst davor hat wie ich.
Entschuldigung, Mitleser, wenn das als "zorniger Sturm" rüberkommt. Ob drei oder sechs Stunden ist halt nun mal ein großer Unterschied. Im Bescheid steht halt drin 3-6. Deswegen hätte mich interessiert, ob man sich auf das Minimum von drei Stunden beziehen darf. (Besser forumuliert?).
Klar, Schade, kann man das auf dem AA fragen. Vor allem wenn man so große Angst davor hat wie ich.
Entschuldigung, Mitleser, wenn das als "zorniger Sturm" rüberkommt. Ob drei oder sechs Stunden ist halt nun mal ein großer Unterschied. Im Bescheid steht halt drin 3-6. Deswegen hätte mich interessiert, ob man sich auf das Minimum von drei Stunden beziehen darf. (Besser forumuliert?).
Hallo Salbeitee,
wie bereits geschrieben sollten Sie mit dem Rentenbescheid und damit der Einschätzung der DRV Ihre Afa aufsuchen und dort auf ihre verminderte Arbeitsfähigkeit hinweisen. Die Afa kann, wenn Sie die Einschätzung der DRV nicht teilt eigene Gutachter beauftragen und für sich selber entscheiden, welcher Umfang für Ihre Vermittlung angesetzt wird.
Mehr können Sie eh nicht machen.
Aber wie gesagt, suchen Sie das Gespräch bei Afa. Es gibt keinen Grund Angst davor zu haben.
Es arbeiten dort sicher auch NUR Menschen ;-)