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Experten-Antwort

Teil-EM-Rente unbefristet?Was mit Altersrente?

von Berndggg10.03.2011 | 09:35
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich werde die EM-Rente beantragen. Werde aber wohl nur die halbe erhalten. Dank hinzuverdienst, muß ich so über die Runden kommen. Meine Frage: Wird eine halbe EM-Rente auch unbefristet ausgestellt? Oder immer vorerst befristet? Wie wirkt sich eine genehmigte halbe EM-Rente später auf meine Altersrente aus? Bin 40 und habe bisher 25Jahre einbezahlt. Wie wird kontrolliert, ob ich über die hinzuverdienstgrenze komme? ich würde neben der halben EM-Rente einen Teilzeitjob suchen (bis Brutto 800E), damit ich sozialversichert bin. Dürfte ich dann noch einen 400E-Job annehmen? Mein hinzuverdienst wird wohl bei 1000Euro liegen. Meine halbe rente bei 500Euro. Danke bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich nehem an, dass Sie mit der halben EM-Rente eine Rente wegen teilweiser EM meinen.

Die Rente wegen teilweiser EM kann ebenso wie die Rente wegen voller EM sowohl befristet als auch unbefristet gewährt werden.

Lassen Sie sich bei der Antragstellung bzgl. der Auswirkungen auf eine an die EM-Rente anschl. Altersrente bei der Auskunft- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger informieren. Dort kann Ihnen der/die Berater(in) anhand von Probeberechnungen aus Ihrem Rentenversicherungskonto den Sachverhalt darlegen.

Abgesehen davon, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Rentenversicherungsträger im Falle eines Rentenbezuges vom Hinzuverdienst zu unterrichten, wird Ihr Rentenversicherungsträger (RVTR) spätestens zu Beginn des jeweiligen auf das Beschäftigungsjahr folgenden Jahres eine Mitteilung von der Krankenkasse über die Beschäftigungsaufnahme bzw. die Ausübung der Beschäftigung erhalten. Sollte die Beschäftigung dem RVTR bis dahin nicht bekannt gewesen sein, wird er dann Ermittlungen einleiten, die entsprechende Einkommensanrechnung vornehmen und ggf. überzahlte Rentenbeträge von Ihnen zurückfordern.

Die für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen werden individuell aus Ihrem Rentenversicherungskonto errechnet. Klären Sie daher die für Sie geltenden, über den Betrag von 400,- Euro liegenden, Hinzuverdienstgrenzen bei der Rentenantragstellung ab.

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1 Antworten

Klemensam 10.03.2011 | 10:05
Ob überhaupt und wenn welche EM-Rente man bekommt kann man vor Beantragung ja nun nicht wissen. Die Entscheidung liegt immer noch und nur bei der RV. Ich wäre da also im Vorfeld der Beantragung an ihrer Stelle etwas vorsichtiger. Sie könnten sonst bei einer Ablehnung der EM-Rente schwer entttäuscht sein... Eine teilweise - wie auch die volle - EM-Rente kann natürlich auch sofort unbefristet genehmigt werden. Natürlich wird aber in den allermeisten Fällen die EM-Rente erst einmal befristet gezahlt, um dann zu sehen wie sich die weitere gesundheitliche Entwicklung darstellt und sich die Erwerbsminderung vielleicht über die Jahre bessert. Kommt halt immer und nur auf den med. Einzelfall an. Wenn Sie die teilweise EM-Rente bekommen und bis zur Altersgrenze noch dazu verdienen , wird dann bei Beantragung der Altersrente selbige komplett neu berechnet und zwar unter Berücksichtigung der neu erworbenen Rentenpunkte durch den Hinzuverdienst . Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze wird dann bei Zuerkennung der EM-Rente berechnet und ihnen im Rentenbescheid gleich mitgeteilt. Der jeweilige wirklich erzielte Zuverdienst wird vom Arbeitgeber dann immer automatisch an die RV gemeldet und kann und wird auch somit von der RV jederzeit " kontrolliert ". Bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze wird die teilweise EM-Rente dann entsprechend gekürzt. http://rentenberatung-aktuell.de/20091219906/rentenversicherung/…
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