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Experten-Antwort

Teil EM Rente und ALG1

von Conny K.23.03.2014 | 02:29
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumsteilnehmer! Folgende Frage: ich bin zum 31.12.13 aus meiner Firma wegen Berufsunfähigkeit ausgeschieden. Seit dem 01.01.14 bekomme ich ALG1. Drei Monate vor Ausscheiden aus meiner alten Firma habe ich einen EM Rentenantrag gestellt und soll rückwirkend ab 01.08.13 eine unbefristete Teil EM Rente bekommen. Ich habe jetzt noch Anspruch auf ALG 1 bis Mitte September, und möchte mich der Arbeitsvermittlung weiterhin zur Verfügung stellen. Kann es aufgrund der bestehenden Arbeitslosigkeit passieren, daß die DRV die Teil EM Rente gleich in eine Arbeitsmarktrente (volle EM Rente,wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt) umwandelt und damit der ALG Anspruch entfällt, oder kann ich weiter ALG1 beziehen? Dann wäre es ja so, daß der EM Rente die Bemessungsgrundlage für das ALG1 als Zuverdienst gegenüber gestellt würde und die Rente für die Zeit des ALG Bezugs ruhen würde. Ich möchte unbedingt im ALG Bezug bleiben, da eine volle EM Rente sofort auf eine betriebliche Versorgungsleistung angerechnet würde, AlG1 Bezug aber nicht. Außerdem möchte ich gerne wieder arbeiten! Kann jemand die Situation einschätzen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conny K.,

aus Ihren Angaben geht nicht hervor, ob Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert wurden und gegebenenfalls von wem.

Sofern Sie nicht zur Rentenantragstellung aufgefordert wurden, stellt sich die Frage, ob dieser Rentenantrag unter Umständen zurückgenommen werden kann.

Dies sollte allerdings vom zuständigen Rentenversicherungsträger anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls geprüft werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, setzen Sie sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

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4 Antworten

Schadeam 23.03.2014 | 12:22
Aus welchem Grund erhalten Sie die teilweise EM Rente? Wegen Berufsunfähigkeit, das würde bedeuten, dass Sie im Beruf nicht mehr, aber was anderes durchaus in Vollzeit machen könnten. Oder weil Sie nur noch 3 -6 Stunden arbeiten können? Im 2. Fall wäre eine Arbeitsmarktrente möglich, im 1. Fall nicht.
Conny K.am 23.03.2014 | 21:27
Tja, das ist das Problem, ich weiß nicht, ob es wegen Berufsunfähigkeit oder wegen 3-6 Std. Arbeitsfähigkeit ist. Im Entlassungsbericht der Reha steht für den ausgeübten Beruf unter 3 Std. arbeitsfähig, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mind. 6 Std. und mehr mit einigen Einschränkungen. Daher wundert es mich total, daß die DRV mich für dauerhaft teierwerbsgemindert hält. Ich vermute der Gutachter der DRV hat meine Arbeitsfähigkeit so beurteilt. Ich habe noch keinen Rentenbescheid, es müssen noch die Zuverdienstgrenzen ausgerechnet werden. Es mag in diesem Forum seltsam klingen, aber ich wollte die Teil EM Rente nicht, da sie auf meine Versorgungsbezügen voll angerechnet wird und mich in meinen Augen nur beschränkt. Daher hoffe ich, daß die Rente erstmal ruhen wird, während ich im ALG1 Bezug bin und ich mich weiter bewerbe.
Conny K.am 24.03.2014 | 08:41
Um es noch mal zu konkretisieren, kann bereits die DRV, wenn ich bei Rentenbeginn (rückwirkend ab 01.08.13) noch bis 31.12.13 Gehaltsfortzahlung hatte und ab 01.01.14 im Vollzeit ALG1 Bezug bin, die Teil EM Rente in eine Arbeitsmarktrente umwandeln, oder kann nur die AfA einen dazu auffordern? Wie lange muß die AfA versuchen, einen auf eine Teilzeitstelle zu vermitteln, bevor bei dieser Variante der Antrag auf Arbeitsmarktrente (also volle EM Rente, trotz Teilerwerbsminderungsrente) gestellt werden muß? Ich weiß, dies ist ein Rentenforum, vielleicht kann mir aber trotzdem jemand eine Auskunft geben. Vielen Dank!
=//=am 24.03.2014 | 10:07
Wenn Sie schon wissen, dass Sie rückwirkend eine teilweise EM-Rente erhalten, müßten Sie doch auch wissen, ob es eine teilw. Rente wegen BERUFSUNFÄHIGKEIT ist. Was für ein Jahrgang sind Sie denn (vor dem 02.01.1961 geboren?) und haben Sie Berufsschutz für einen bestimmten (erlernten) Beruf? Wenn es eine teilweise EM-Rente wegen BU ist, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Neben dieser Rente wird das ALG I weitergezahlt und das Bemessungsentgelt (also der Betrag, aus dem das ALG berechnet wurde) auf die Rente "angerechnet", so daß es evtl. eine "Nullrente" gibt.
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