Hallo Conny K.,
aus Ihren Angaben geht nicht hervor, ob Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert wurden und gegebenenfalls von wem.
Sofern Sie nicht zur Rentenantragstellung aufgefordert wurden, stellt sich die Frage, ob dieser Rentenantrag unter Umständen zurückgenommen werden kann.
Dies sollte allerdings vom zuständigen Rentenversicherungsträger anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls geprüft werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, setzen Sie sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.