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Teil-EM-Rente und Anrechnung eines Gutscheins als Jubiläumszuwendung

von Doris H.05.02.2016 | 11:35
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine Teil-EM-Rente und bekomme als Jubiläumszuwendung in 5 Monaten einen Reisegutschein. Der Wert wird auf dem Gehaltszettel oben bei den Bezügen ausgewiesen, Steuer zahlt der Arbeitgeber. Mit dem Gesamtbetrag würde ich meine Hinzuverdienstgrenzen überschreiten. Die 2malige erlaubte Überschreitung im Jahr würde durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld schon verbraucht. Wird diese Zuwendung angerechnet, obwohl sie in Form eines Gutscheins gewährt wird bzw. bekomme ich in dem Monat dann meine Rente nicht? Danke im Voraus für die Hilfe.

5 Antworten

Schorscham 05.02.2016 | 14:17
Wenn Sie Hartz4-Leistungen beziehen würden, wäre die Antwort eindeutig. Aber wie so ein Fall rentenrechtlich geregelt ist, interessiert mich auch.
W*lfgangam 05.02.2016 | 16:18
Hallo Schorsch, eine gleichgelagerte Frage hatten wird doch erst vor ein paar Wochen, Aktienpaket. Ist hier nicht anders zu sehen = Hinzuverdienst, da steuerpflichtige Einnahme. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. via Google. Die Forensuche hier ist nach wie vor nicht in der Lage, einfachste Stichworte treffergenau vorzuschlagen ... Gruß w.
Doris H.am 05.02.2016 | 16:49
Hallo W*lfgang, ich bin in dieser Beziehung absoluter Laie. Wenn mein Arbeitgeber die Steuer übernimmt, gilt das dann trotzdem bei mir als "steuerpflichtiges Arbeitsentgelt" nach dem Motto - egal wer die Steuer letztendlich bezahlt? Gruß Doris
W*lfgangam 05.02.2016 | 21:16
Hallo Doris, logisch gedacht: wenn Ihr Bill Gates generös _Ihre_ Steuern zahlt, wird aus der steuerpflichtigen Einnahmen keine steuerfreie - sonst würde er das ja nicht übernehmen/zahlen ;-) Und nein, ich bin kein Steuerexperte - eine rechtsverbindliche Antwort kann Ihnen nur Ihr Finanzamt, Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder zugelassene Fachanwälte liefern. Gruß w. PS: wie sieht das unser Abakus-Experte KS?
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