Hallo Chaoskopp,
leider können wir nur Fragen beantworten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung stehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen beispielsweise zum Anspruch von Arbeitslosengeld oder zu Verfahrensabläufen bei der Agentur für Arbeit von den Experten der Rentenversicherungsträger nicht konkret beantwortet werden können. Nach unserer Kenntnis, haben AU-Bescheinigungen keinen negativen Einfluss auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Bitte wenden Sie sich aber für konkrete Informationen an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Haben Sie einen Ablehnungsbescheid über die Weitergewährung Ihrer EM-Rente erhalten, weil Sie den Widerspruch erwähnen? Falls Sie noch keinen Weitergewährungsantrag gestellt haben, sollten Sie dies nachholen. Normalerweise endet auch nicht die Krankengeldzahlung, weil die EM-Rente wegfällt, sondern weil der Anspruch auf das Krankengeld ausgeschöpft ist. Sie sollten sich deshalb auch an Ihre Krankenkasse für weitere Informationen wenden.