Hallo Thea,
da nun ein neuer Versicherungsfall eingetreten ist und die volle Erwerbsminderungsrente ab Januar 2020 beginnt, profitieren Sie von der Neuregelung bezüglich der Zurechnungszeit, die seit dem 01.01.2019 in kraft getreten ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung