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Experten-Antwort

Teil-EM-Rentenbescheid

von Mara Michels31.08.2011 | 16:44
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Hallo, ich verstehe u.a. in meinem Rentenbescheid (nach Widerspruch unter vorheriger Ablehnung) den Wortlaut nicht: "Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil Sie nach unseren Feststellungen wieder mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 11.04.2011 erfüllt." (Dieses Datum war mein aktueller/letzter Gutachtertermin) MfG M. Michels

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mara Michels,

das ist gar nicht so leicht zu durchschauen, zumal wir hier im Forum ja nicht den ganzen Sachverhalt kennen. Ich versuche trotzdem mal eine Erklärung.

Offenbar ist festgestellt worden, dass Sie ab dem 11.04.2011 teilweise erwerbsgemindert sind. Aus dem 11.04. ergibt sich ein Rentenbeginn am 01.05.2011. Zu diesem Zeitpunkt standen Sie aber noch in einem Arbeitsverhältnis und erzielten einen Verdienst, mit dem Sie die Hinzuverdienstgrenze für die halbe Erwerbsminderungsrente überschritten hatten. Deshalb kann die Rente für Mai nicht gezahlt werden.

Ab dem 01.06.2011 haben Sie Anspruch auf Altersrente für Frauen. Diese ist vermutlich höher als die halbe Erwerbsminderungsrente und wird deshalb anstelle der Erwerbsminderungsrente gezahlt. Sie haben die Altersrente vielleicht nur "hilfsweise" beantragt - da dieser Anspruch aber

1. unabhängig von ärztlichen Gutachten etc. ist und

2. sicher höher als die halbe EM-Rente,

denke ich, dass Sie damit wahrscheinlich besser gestellt sind.

Die Aussagen im Bescheid zur "zeitlichen Begrenzung" kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen - es wäre absolut ungewöhnlich eine Rente nur auf einen Monat zu befristen und außerdem wäre der Rentenbeginn für eine befristete Rente auch falsch bestimmt.

Kann es sein, dass Sie den Anspruch mit einer Klage erreichen wollten und dass vor Gericht ein Vergleich geschlossen wurde? Da könnte es schon mal zu etwas "eigenartigen" Ergebnissen kommen.

Im Übrigen kann ich Ihnen nur empfehlen, mit Ihrem Bescheid eine unserer Beratungsstellen aufzusuchen und sich dort persönlich alles nochmal genau erklären zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

-_-am 31.08.2011 | 19:12
Vermutlich ist gemeint: "Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil Sie nach unseren Feststellungen d a n a c h wieder mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können." Wenn Sie aktuell eine derartige Leistungsbeurteilung hätten, wäre ein Leistungsanspruch gar nicht gegeben. Siehe: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Mara Michelsam 31.08.2011 | 19:52
Vielen Dank, jetzt wird's jedoch verworren, denn der Rentenbescheid auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist diese Woche zugestellt worden. Zitat: "Auf Ihren Antrag vom 27.11.2009 erkennen wir Ihren Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung an. Und weiter: "Die Rente ist ab 01.05.2001 (Rentenbeginn) nicht zu zahlen. Sie endet mit dem 31.05.2011. Hier muss ich dazu sagen, dass ich im November 2009 den EM-Rentenantrag gestellt hatte und da ich im Mai 2011 60 Jahre alt geworden bin und ich psychisch nicht mehr in der Lage fühlte, meinen AG mit immer neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen das Arbeitsleben schwer zu machen, hatte ich zusammen mit einem SB der RV hilfweise die Altersrente für Frauen beantragt, weil ich einfach leistungsmäßig/gesundheitlich nicht mehr konnte, aber auch noch keinen Bescheid erhalten hatte. Ich nehme jetzt an, ich kann leider auch einfach nicht mehr so klar denken, man gesteht mir zwar die halbe EM-Rente zu, gibt sie mir aber nur ab dem 11.04.2011 bis zum 30.04.2011 oder wie ? Und dann verpflichtet mich die RV, die nun schon seit Juni 2011 (für mich"hilfsweise") erhaltene "Altersrente für Frauen" (geb. Mai 1951) zu akzeptieren. ? Weiterhin steht im "EM-Bescheid" von dieser Woche noch: "Daraus ergibt sich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von € ... "Für die Zeit ab 01.05.2011 beträgt die monatliche Rente € .... und weiter: "Die Rente ist nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird." ... (Mein Arbeitsverhältnis mit meinem AG hatte ich mit einem einvernehmlichen Auflösungsvertrag zum 31.05.2011 (Monat, in dem ich 60. wurde) wegen der (von mir hilfsweise beantragten) und mir sofort genehmigten "Altersrente für Frauen" aufgelöst. Heißt das auch, dass die Hinzuverdienstgrenze mit der mir (für mich nur hilfsweise) ab Juni 2011 gezahlten "Altersrente für Frauen" überschritten ist ? Diese habe ich aber doch nur "hilfsweise" beantragt. Kann ich im Umkehrschluss bei der RV meine "Altersrente für Frauen" nunmehr "zurückziehen" und - da ich ja dann keine Arbeitsstelle mehr habe, die Arbeitsmarktrente erhalten oder muß ich die mir mit Jahrgang 1951 noch mögliche, aber nur aus extremen gesundheitlichen Einschränkungen hilfweise schon mal beantragte und genehmigte/gezahlte "Altersrente für Frauen" nicht mehr zurückzuziehen ?
Sozialröchler?am 31.08.2011 | 20:10
Eine derart komplexe Situation kann hier im Forum sicherlich nicht befriedigend gelöst werden. Wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung oder unter Vorlage aller Bescheide an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort wird man Ihnen weiter helfen.
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