Hallo Mara Michels,
das ist gar nicht so leicht zu durchschauen, zumal wir hier im Forum ja nicht den ganzen Sachverhalt kennen. Ich versuche trotzdem mal eine Erklärung.
Offenbar ist festgestellt worden, dass Sie ab dem 11.04.2011 teilweise erwerbsgemindert sind. Aus dem 11.04. ergibt sich ein Rentenbeginn am 01.05.2011. Zu diesem Zeitpunkt standen Sie aber noch in einem Arbeitsverhältnis und erzielten einen Verdienst, mit dem Sie die Hinzuverdienstgrenze für die halbe Erwerbsminderungsrente überschritten hatten. Deshalb kann die Rente für Mai nicht gezahlt werden.
Ab dem 01.06.2011 haben Sie Anspruch auf Altersrente für Frauen. Diese ist vermutlich höher als die halbe Erwerbsminderungsrente und wird deshalb anstelle der Erwerbsminderungsrente gezahlt. Sie haben die Altersrente vielleicht nur "hilfsweise" beantragt - da dieser Anspruch aber
1. unabhängig von ärztlichen Gutachten etc. ist und
2. sicher höher als die halbe EM-Rente,
denke ich, dass Sie damit wahrscheinlich besser gestellt sind.
Die Aussagen im Bescheid zur "zeitlichen Begrenzung" kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen - es wäre absolut ungewöhnlich eine Rente nur auf einen Monat zu befristen und außerdem wäre der Rentenbeginn für eine befristete Rente auch falsch bestimmt.
Kann es sein, dass Sie den Anspruch mit einer Klage erreichen wollten und dass vor Gericht ein Vergleich geschlossen wurde? Da könnte es schon mal zu etwas "eigenartigen" Ergebnissen kommen.
Im Übrigen kann ich Ihnen nur empfehlen, mit Ihrem Bescheid eine unserer Beratungsstellen aufzusuchen und sich dort persönlich alles nochmal genau erklären zu lassen.