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Experten-Antwort

Teil-EM und Alg 1

von Verwirrt03.10.2019 | 15:48
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6 Antworten

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Hallo, ich bin etwas verwirrt. Folgende Frage habe ich. Mein Widerspruch zur teilweisen EMR läuft bereits seit ca. 10 Monaten. In der Zeit habe ich Alg 1 erhalten und bin auch teilweise arbeiten gegangen und war nicht krank geschrieben. Gilt dann , vorausgesetzte Bewilligung der TeilEMR, das Alg 1 als Hinzuverdienst oder muss das Alg 1 erstattet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verwirrt,

die Höhe Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist abhängig von den individuell errechneten Hinzuverdienstgrenzen. Bei "unzulässigem Überschreiten" der Hinzuverdienstgrenzen wird die Rente nur teilweise oder gar nicht mehr gezahlt. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steht Arbeitslosengeld dem Bezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich und ist daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Maßgebend ist nicht der Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes, sondern das dem Arbeitslosengeld zu Grunde liegende monatliche Arbeitsentgelt (Bemessungsentgelt).

Wird eine Sozialleistung bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Hinzuverdienst berücksichtigt, kommt ein Erstattungsanspruch des Leistungsträgers wegen der Zahlung dieser Sozialleistung nicht in Betracht. Das gilt auch, wenn die Rente trotz Berücksichtigung von Hinzuverdienst in voller Höhe gezahlt wird.

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5 Antworten

****am 03.10.2019 | 17:10
Hallo verwirrt, sollte es tatsächlich zu einer rückwirkenden Bewilligung der Rente wegen voller oder teilweiser EM kommen, gilt das ALG 1 und der zwischenzeitlich erworbene Lohn als Einkommen. Siehe mal die GRA zu § 96a SGB 6. Wobei das AA mit Sicherheit schon einen Erstattungsanspruch bei deinem RV-Träger geltend gemacht, für den Fall, dass Dir die EM-Rente bewilligt wird. Heißt, dass AA holt sich das zeitgleich gezahlte ALG 1 bis zur Höhe der monatlichen Rente zurück und für den zwischenzeitlich erhaltenen Lohn prüft die RV ob die Hinzuverdienstgrenzen für die volle oder teilweise EM-Rente eingehalten wurde. Also warte ab was passiert.
Verwirrtam 03.10.2019 | 17:14
@**** Entschuldigung, ich hab das nicht ganz klar kommuniziert, ich habe bei der Afa nachgefragt und die haben eben keinen Erstattungsantrag gestellt, man sagte mir, das hätte ich sonst schon schriftlich bekommen von denen. Mittlerweile bin ich schon beim Jobcenter die mich aufstocken. Vielleicht wird meine Verwirrung jetzt etwas klarer... Danke.
Verwirrtam 04.10.2019 | 19:21
Hallo, soweit verständlich, gilt das auch rückwirkend?
Verwirrtam 06.10.2019 | 18:56
Nochmal die Frage : gilt das auch rückwirkend?
****am 06.10.2019 | 19:02
Natürlich!
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