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Experten-Antwort

Teil-EM und Rentenpunkte aus Pflegetätigkeit

von Tommi09.08.2020 | 13:52
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Hallo, gibt es hier jemanden bzw. welche, die eine Teil-EM und Rentenpunkte aus der Pflegetätigkeit eines Ängehörigen erhalten. Werden diese Rentenpunkte auf den 2 Teil der jetzt schon ausgezahlt wird, zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben, also quasi auch der halbe Anteil für die Pflege eines Angehörigen mit z.B. Pflegegrad 4? Kann mir dazu jemand eine kurze Info geben, wie es sich bei dieser Konstellation verhält?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Tommi,

die Entgeltpunkte, die Sie durch die Pflegetätigkeit während des Bezuges der teilweisen Erwerbsminderungsrente erwirtschaften, werden erst bei einer späteren Altersrente berücksichtigt. Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, dann werden diese Entgeltpunkte bei der vorgezogenen Altersrente bereits berücksichtigt.

Wird nach Eintritt der Altersrente, noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze, weiterhin die Pflegetätigkeit ausgeübt, werden diese neuen Entgeltpunkte mit Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt und die Altersrente wird neu berechnet.

Sollte nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Pflege weiterhin bestehen, dann können Sie entscheiden, ob Sie eine Altersteilrente in Höhe von 99% in Anspruch nehmen möchten. Dazu wäre eine Beratung ca. 6 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutsche Rentenversicherung empfehlenswert. Sie können dann überlegen, wie hoch ist der monatliche Verlust des 1% der Altersrente im Verhältnis zur Rentensteigerung durch die Pflegetätigkeit steht.

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze werden dann immer zum 01.07. des Folgejahres die Entgeltpunkte des vergangenen Jahres aus der Pflegetätigkeit bei der Rente berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Pflegeam 09.08.2020 | 14:27
Die zusätzlichen EGPT aus Beschäftigung oder Pflege sind ja erst nach dem Eintritt des Leistungsfalls erzielt worden und kommen daher erst bei einer späteren Altersrente oder einer eventuellen vollen Erwerbsminderungsrente zur Geltung.
Tommiam 09.08.2020 | 14:39
Wenn man aber z. B. Altersrenter ist und sich nur noch eine Teilrente von 99% auszahlen lässt, werden auch zum 01.07 des Folgejahres die Rentenpunkte gutgeschrieben. Daher war meine Vermutung, bei Teil EM kommt auch auf den halben Teil der Auszahlung der (auch halbe) Anteil drauf...
Pflegeam 09.08.2020 | 14:51
Das ist eine ganz andere Konstellation und bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente eben nicht so. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Warten Sie die morgige Antwort des Experten ab.
Tommiam 10.08.2020 | 11:58
Vielen Dank für die Antworten, insb. der sehr ausführlichen, vom Experten.
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