Meine Frage wäre wie folgt:
Habe seit 2015 Tei-EM und nun volle EM. Wenn die volle nach ein paar Jahren wieder auf Teil-EM zurückfallen sollte (wenn es mir wieder etwas besser gehen sollte) bekomme ich dann wieder die gleiche Höhe (Punkte) wie die Teil-EM war oder die Hälfte der vollen EM (Punkte) Weil Teil-EM war mit Zurechnung bis 62J.
Und wie verhält es sich mit der Befristungszeit. Werden die bisherigen 5 Jahre mit angerechnet. So dass ab 2024 die volle Rente unbefristet wird oder beginnt die 9-Jahresfrist für die volle Rente ab jetzt neu?
Umkehrschluss, wäre bei Rückfall in Teil-EM in z. B. 2024+ diese dann unbefristet, da die höherliegende volle Rente vorlag und mit dazu zählt?
Danke schon mal für alle Antworten.