Guten Tag!
Meinem Antrag auf Teil-EM wurde entsprochen und aufgrund aktueller Arbeitslosigkeit (ALGII) in Höhe der Voll-EM ausgezahlt.
Demnach bin ich nach wie vor arbeitsfähig. Aufgrund der Höhe des Betrages erhalte ich verständlicherweise also kein ALG II mehr. Wie verhält es sich jedoch mit der Zuständigkeit des JobCenters in punkto Arbeitsvermittlung und diesbezüglichen Leistungen, wie Bewerbungskosten etc.?
Leider weiß der zuständige Sachbearbeiter vom örtlichen JobCenter selbst nicht Bescheid.
Vorab vielen Dank!