Kosten für Post-Bewerbungen können Sie dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen (bei Bezug einer vollen Rente ist der pauschale Werbungskostenabzug bei 102 €, alles was über diesen Betrag hinausgeht, wirkt sich steuerlich aus).
......vorausgesetzt, man hat Einkommensteuern gezahlt, was auf die wenigsten Rentner zutrifft.
MfG
Lieber Schorsch,
leider werden viele EM-Renten besteuert und die Angabe der Werbungskosten hilft, den steuerpflichtigen Teil zu reduzieren. Dafür muss keine Einkommensteuer gezahlt worden sein. Mittlerweile sind die meisten Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet...