Hallo Buddha, als Rentenantragsteller und Rentenbezieher sind Sie in der Regel, unabhängig von der Rentenhöhe, Versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR). Notwendig hierfür ist die Erfüllung der Vorversicherungszeit. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob die Bedingungen für die Mitgliedschaft in der KvdR erfüllt sind.