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Experten-Antwort

Teil-EMR Erhöhung durch Teilzeitbeschäftigung?

von Martha30.07.2011 | 12:45
1347 Ansichten
4 Antworten

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MoinMoin, ich erhalte eine Teil EMR und arbeite seit 2 Jahren 25 Std. als Angestellte. Erhöht sich dadurch der Anspruch auf die Teil-EMR und wenn ja ab wann? Gruß Martha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die nach dem Eintritt eines Leistungsfalles entrichteten Beiträge können erst bei einem nachfolgenden Leistungsfall berücksichtigt werden, z. B. bei einer Rente wegen voller Erwerbsinderung oder einer Altersrente.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die z.Zt. bezogen wird, erhöht sich somit durch die laufende Beschäftigung nicht.

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3 Antworten

Peter12am 30.07.2011 | 13:21
Nein, warum sollte sich ihre teilweise EM-Rente denn erhöhen ? Es kommt doch in erster Linie auf den erzielten Verdienst an und nicht auf die gearbeitet Stundenanzahl. Wenn Sie also ihre individuelle und im Rentenbescheid festgelegte Hnzuverdienstgrenze überschreiten wird die EM-Rente entsprechend gekürzt, aber doch nicht erhöht. Ich weiss gar nicht wie Sie auf so eine völlig absurte Idee kommen...
-_-am 30.07.2011 | 14:24
Nach Eintritt des Leistungsfalls entrichtete Beiträge werden erst bei einem folgenden Leistungsfall berücksichtigt, z. B. nach Eintritt voller Erwerbsminderung oder bei der Alters- oder Hinterbliebenenrente.
Marthaam 30.07.2011 | 17:13
Danke -_-, ich verstehe die Antwort so, daß die durch die Teilzeitbeschäftigung enstehenden Beitragszahlungen dann die z.B. volle EMR erhöhen, falls ich in der Zukunft den Antrag auf volle EMR stelle. Richtig?!
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