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Experten-Antwort

Teil-EMR mit Widerspruch und aktuell neue Diagose

von Pia09.10.2019 | 18:15
120 Ansichten
2 Antworten

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Teil-EMR mit Widerspruch und aktuell neue Diagose. Ich warte noch auf den Bescheid zum Widerspruch. Bin dauerhaft krank und habe jetzt vom Arzt eine weitere neue Diagnose bekommen, die eine Verschlechterung zu den bisherigen Diagnosen darstellt. Sollte ich das der RV melden? oder bringt das nur das Widerspruchsverfahren durcheinander?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pia,

ja, bitte reichen Sie die neuen Unterlagen nach.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 09.10.2019 | 18:45
Hallo Pia, natürlich melden, Unterlagen nachreichen. Sie WOLLEN doch die (volle) EM-Rente, was könnte da zusätzlich mehr helfen, als eine neue/vielleicht entscheidende Erkrankung/Diagnose /Einschränkung der Erwerbsfähigkeit?!! Das Widerspruchsverfahren wird sich dadurch ggf. verlängern aber immer noch kürzer sein, als wenn Sie erst anschließend/bei Ablehnung, mit der neuen Diagnose in ein Klageverfahren starten. Gruß w.
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