Hallo,
ich beziehe seit 8 Jahren eine Teil-EMR und bin nach Erhalt der Teil-EMR (auch aus gesundheitlichen Gründen) nach Südfrankreich gezogen. Dort hatte ich in den letzten Jahren im zulässigen Rahmen einen Teilzeitjob.
Jetzt steht die (vorgezogene) Altersrente für langjährige Versicherte an.
Wenn ich in Deutschland gearbeitet hätte, wären meine parallel zur Zurechnungszeit erarbeiteten Rentenansprüche mit der Zurechnungszeit verrechnet worden.
Wie ist das mit den Ansprüchen aus Frankreich? Werden die auch irgendwie verrechnet ... oder habe ich Glück und bekomme künftig mindestens das doppelte meiner Teil EMR und die französische Rente zusätzlich?
Danke im voraus.