Hallo Neuland,
inwieweit eine sogenannte Arbeitsmarktrente gezahlt werden kann, hängt davon ab ob der Betreffende einen Arbeitsplatz hat. Sofern dies nicht zutrifft, wäre eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen, da der Arbeitsmarkt als verschlossen anzusehen ist.
Sollte ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wäre der Arbeitgeber zu befragen, ob er dem Beschäftigten einen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann, entsprechend seines verbliebenen Restleistungsvermögens von 3 bis unter 6 Stunden täglich. Hierzu übersendet der Rentenversicherungsträger dem Arbeitgeber einen Leistungsbericht des Betreffenden, damit der Arbeitgeber prüfen kann ob er einen Teilzeitarbeitsplatz innerhalb des dem Beschäftigten verbliebenen Leistungsvermögens anbieten kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies für die Gewährung einer "Arbeitsmarktrente" sprechen. Es wird in diesen Fällen immer eine Befristung geben, da sich die Verhältnisse jederzeit ändern können, was auch regelmäßig zu prüfen ist.