Die Rente wegen Erwerbsminderung wird aus den Entgelten des gesamten Versicherungslebens berechnet. Für die Zeit der Halbtagsbeschäftigung geht dann auch nur der Halbtagsverdienst in die Berechnung ein. Dieser wirkt sich dann auch nur halb so gut aus.
Wolfgang Amadeus führt aus, dass Sie neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zeitlich unbegrenzt einer Beschäftigung nachgehen können. Sollten Sie allerdings 10 Stunden am Tag eine Beschäftigung ausüben, wird der Rentenversicherungsträger eine Überprüfung dahingehend einleiten, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt.