Hallo zusammen,
Eine Teil Erwerbsminderungsrente
habe ich zugesprchen bekommen.
was bedeutet genau 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig ?
Mein Arbeitgeber hat mir eine andere leichtere Stelle in Aussicht gestellt, da ist die Arbeitszeit genau 6 Std.
Darf ich nur 5,59 Std Arbeiten ?
Molly
Wenn mich die Amtsärzte so einschätzen, dass ich teilweise erwerbsgemindert bin, weil ich keine 6 Stunden täglich arbeiten kann, würde ich bestensfalls einen Arbeitsvertrag über täglich 5,75 Stunden abschließen.
Es wäre schon saublöd, wenn man mir später die Rente entzieht, weil ich selbst bewiesen habe, dass ich 6 Stunden arbeiten kann und damit nicht erwerbsgemindert bin.
Nicht immer ist das Maximum auch das Beste.
Es kann natürlich auch gut gehen mit den 6 Stunden. es ist Ihre Rente und Ihr Risiko.
Was bekommen Sie pro Stunde ?
3 Euro ?
Auf diese Weise wieder so eine Unternehmersubventition, über die Beitragszahler der DRV.
Force
3 Eu kommt hin,
hab ja Steuerklasse 5. ;-)
Gratulation !
Das sind satte 360 Euro im Monat.
So wenig Geld für gerade mal 2 Stunden täglich weniger arbeiten, als wenn Sie 8 Stunden Vollzeit arbeiten würden ?
Das ist doch irre, da machen Sie nur ihren Arbeitgeber reich.
Mein Tipp: Bleiben Sie besser morgens länger im Bett liegen, dann sparen Sie wenigstens das Geld, zum Hin- und Heimfahren, denn das müssen Sie da auch noch abziehen.
Durch die Arbeit verbrauchen Sie noch mehr Kalorien, das kostet Lebensmittel.
Effektiv durchgerechnet, beleibt Ihnen kaum was von den 360 Euro übrig !
Grüße
Silver
Hallo,
ich wollte nur wissen was unter 6 Std.bedeutet ?
Sind das 5, 30 Std.oder wieviel ?
Warum gibt es da keine klare Grenze ?
Hallo,
ich wollte nur wissen was unter 6 Std.bedeutet ?
Sind das 5, 30 Std.oder wieviel ?
Warum gibt es da keine klare Grenze ?
Was soll denn unter 6 Stunden unklar sein ?
5 Stunden 59 Min. sind doch unter 6 Stunden.
Hallo,
ich wollte nur wissen was unter 6 Std.bedeutet ?
Sind das 5, 30 Std.oder wieviel ?
Warum gibt es da keine klare Grenze ?
Wenn Sie tatsächlich mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können, stellt sich natürlich die berechtigte Frage, ob Sie überhaupt noch rentenberechtigt sind.
Diese Frage wird Ihnen auch die DRV stellen, wenn sie die detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung Ihres Arbeitgebers gelesen hat.
MfG
Solten Sie wirklich 6 Stunden täglich arbeiten werde ich ein Rentenüberprüfungsverfahren gegen Sie einleiten. Darauf können Sie sich verlassen.
Solten Sie wirklich 6 Stunden täglich arbeiten werde ich ein Rentenüberprüfungsverfahren gegen Sie einleiten. Darauf können Sie sich verlassen.
Das will ich auch hoffen!
Auch wer 5 1/2 Stunden arbeiten kann, könnte bestimmt auch 6 Stunden schaffen!
So, und jetzt muß ich zur Nachtschicht und Rentenbeiträge verdienen!
An euch Schlaumeier,
hat eigentlich niemand meine Frage verstanden ?!
Ich habe ledeglich nach der Grenze gefragt, ausser kluge Sprüche könnt ihr auch keine Antwort geben !
An euch Schlaumeier,
hat eigentlich niemand meine Frage verstanden ?!
Ich habe ledeglich nach der Grenze gefragt, ausser kluge Sprüche könnt ihr auch keine Antwort geben !
Unter 6 Stunden bedeutet logischerweise, dass 6 Stunden schon zu viel sind.
Theoretisch wäre eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 5 3/4 Stunden zulässig, ohne den Status "teilweise erwerbsgemindert" zu verlieren.
In der Praxis kann es aber durchaus vorkommen, dass der sozialmedizinische Dienst der DRV bei einem derartigen Leistungsvermögen überprüft, ob bei 5 3/4 Stunden täglich tatsächlich schon die Leistungsgrenze erreicht ist oder ob nicht doch sogar 6 und mehr Stunden möglich sein könnten.
Ich an Ihrer Stelle würde diese "unter 6 Stunden-Grenze" nicht voll ausreizen, sondern DEUTLICH unter 6 Stunden bleiben. 5 Stunden wären mir noch zu gefährlich!
MfG
Danke, das ist doch mal plausibel erklärt.
Endlich hat Sie es begriffen.... Das war aber ne schwere Geburt. Meine Fresse.