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Teil Erwerbsminderung, was bedeutet unter 6 Std.

von Molly07.02.2013 | 19:20
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, Eine Teil Erwerbsminderungsrente habe ich zugesprchen bekommen. was bedeutet genau 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig ? Mein Arbeitgeber hat mir eine andere leichtere Stelle in Aussicht gestellt, da ist die Arbeitszeit genau 6 Std. Darf ich nur 5,59 Std Arbeiten ? Molly

14 Antworten

KSCam 07.02.2013 | 21:41
Wenn mich die Amtsärzte so einschätzen, dass ich teilweise erwerbsgemindert bin, weil ich keine 6 Stunden täglich arbeiten kann, würde ich bestensfalls einen Arbeitsvertrag über täglich 5,75 Stunden abschließen. Es wäre schon saublöd, wenn man mir später die Rente entzieht, weil ich selbst bewiesen habe, dass ich 6 Stunden arbeiten kann und damit nicht erwerbsgemindert bin. Nicht immer ist das Maximum auch das Beste. Es kann natürlich auch gut gehen mit den 6 Stunden. es ist Ihre Rente und Ihr Risiko.
Forceam 08.02.2013 | 05:59
Was bekommen Sie pro Stunde ? 3 Euro ? Auf diese Weise wieder so eine Unternehmersubventition, über die Beitragszahler der DRV. Force
Mereditham 08.02.2013 | 08:41
3 Eu kommt hin, hab ja Steuerklasse 5. ;-)
Forceam 08.02.2013 | 08:57
Gratulation ! Das sind satte 360 Euro im Monat.
Mollyam 08.02.2013 | 09:29
Hallo, ich wollte nur wissen was unter 6 Std.bedeutet ? Sind das 5, 30 Std.oder wieviel ? Warum gibt es da keine klare Grenze ?
Silveram 08.02.2013 | 09:18
So wenig Geld für gerade mal 2 Stunden täglich weniger arbeiten, als wenn Sie 8 Stunden Vollzeit arbeiten würden ? Das ist doch irre, da machen Sie nur ihren Arbeitgeber reich. Mein Tipp: Bleiben Sie besser morgens länger im Bett liegen, dann sparen Sie wenigstens das Geld, zum Hin- und Heimfahren, denn das müssen Sie da auch noch abziehen. Durch die Arbeit verbrauchen Sie noch mehr Kalorien, das kostet Lebensmittel. Effektiv durchgerechnet, beleibt Ihnen kaum was von den 360 Euro übrig ! Grüße Silver
Ackeram 08.02.2013 | 10:22
Was soll denn unter 6 Stunden unklar sein ? 5 Stunden 59 Min. sind doch unter 6 Stunden.
Otto N.am 08.02.2013 | 15:04
Wenn Sie tatsächlich mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können, stellt sich natürlich die berechtigte Frage, ob Sie überhaupt noch rentenberechtigt sind. Diese Frage wird Ihnen auch die DRV stellen, wenn sie die detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung Ihres Arbeitgebers gelesen hat. MfG
Rentenprüferam 09.02.2013 | 18:37
Solten Sie wirklich 6 Stunden täglich arbeiten werde ich ein Rentenüberprüfungsverfahren gegen Sie einleiten. Darauf können Sie sich verlassen.
Hart arbeitender Steuerzahlenderam 09.02.2013 | 20:21
Das will ich auch hoffen! Auch wer 5 1/2 Stunden arbeiten kann, könnte bestimmt auch 6 Stunden schaffen! So, und jetzt muß ich zur Nachtschicht und Rentenbeiträge verdienen!
Mollyam 09.02.2013 | 21:10
An euch Schlaumeier, hat eigentlich niemand meine Frage verstanden ?! Ich habe ledeglich nach der Grenze gefragt, ausser kluge Sprüche könnt ihr auch keine Antwort geben !
Otto N.am 10.02.2013 | 14:57
Unter 6 Stunden bedeutet logischerweise, dass 6 Stunden schon zu viel sind. Theoretisch wäre eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 5 3/4 Stunden zulässig, ohne den Status "teilweise erwerbsgemindert" zu verlieren. In der Praxis kann es aber durchaus vorkommen, dass der sozialmedizinische Dienst der DRV bei einem derartigen Leistungsvermögen überprüft, ob bei 5 3/4 Stunden täglich tatsächlich schon die Leistungsgrenze erreicht ist oder ob nicht doch sogar 6 und mehr Stunden möglich sein könnten. Ich an Ihrer Stelle würde diese "unter 6 Stunden-Grenze" nicht voll ausreizen, sondern DEUTLICH unter 6 Stunden bleiben. 5 Stunden wären mir noch zu gefährlich! MfG
Mollyam 10.02.2013 | 15:03
Danke, das ist doch mal plausibel erklärt.
Endlicham 11.02.2013 | 11:18
Endlich hat Sie es begriffen.... Das war aber ne schwere Geburt. Meine Fresse.
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