Habe EU-Rentenantrag gestellt. Auf der Anlage R210 habe ich meine aktuelle Teilzeitarbeitszeit eingetragen: 14 Arbeitstage, verteilt auf vier Wochen,je AT 7-8 Std. Erhalte nun Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Im Rentenbescheid steht:"...nach unseren Feststellungen können Sie noch mindestens drei Std. täglich erwerbstätig sein und haben einen entsprechenden Arbeitsplatz inne". Ist es nicht so, dass bei dieser Rente täglich nur max. 6 Std. gearbeitet werden darf ?
Ist es nicht völlig egal, ob man maximal 6 Std. sagt oder mindestens 3, wenn die teilweise EM Rente mit zwischen "3 und 6 Std." definiert ist?
Ich glaube meine Frage wurde falsch verstanden. Gem. Rentenbescheid muss
ich weiterhin an 14 Tagen im Monat 7-8 Std.je Arbeitstag arbeiten, wie vor EU-Rentenantrag.
Hi Kati,
kein Thema!
Die Kernaussage liegt bei "täglich unter 6 Stunden" und das bezieht sich immer auf den vollen Monat!
Da Sie aber nur 14 Tage im Monat arbeiten und auch nicht am Stück, sondern verteilt auf verschiedene tage, geht man hier eben davon aus das die Regel eingehalten wird!
Wenn die Prüfung so wäre, wie Sie es verstanden haben, dann wären Sie gar nicht erwerbsgemindert und würden keine Rente erhalten.
Ist es so einfacher? :)
Grüße
Tschacka
Hallo Tschacka,
jetzt hab ich's verstanden !
Dankeschön !
Gruß Kathi
gern geschehen und alles Gute!
Tschacka