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Teil-EU-Rente + Gehalt

von Andre3321.07.2007 | 13:18
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgende Frage stellt sich im Moment für mich: Meine Ärzte raten mir, meine Arbeitszeit aufgrund meines verschlechteren Gesundheitszustandes und meiner Schwerbehinderung mit 80% und dem Merkzeichen "G" auf max. 5Stunden täglich zu begrenzen. (Z.Zt: arbeite ich 7,6 Stunden a Tag) Dies möchte ich auch sehr sehr gerne tun, da mir meine Arbeit viel Spaß bereitet und ich keinenfalls komplett aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchte. Welches max. Bruttogehalt darf mir mein Arbeitgeber max. zahlen für die 25 Stunden in der Woche ? Da ist z.Zt. das Gehalt eines leitenden Angestellten beziehe, würde ich mich hier für evtl. Grenzen des Bruttogehaltes interssieren und wie hoch meine dann noch zu erwartende Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente sein wird. Immernoch die Hälfte der in meinem Rentenbescheid angegebenen EU-Rente ? Eine weitere Frage wäre die zu meiner privaten Krankenversicherung. Wer zahlt hier ggf. Zuschüsse ? Vielen Dank für eine baldige Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Andre33,

den Ausführungen von KSC kann ich nur zustimmen. Fordern Sie eine Rentenauskunft an oder lassen Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie übrigens unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de

5 Antworten

KSCam 21.07.2007 | 16:18
die Frage was Sie für 5 Stunden Arbeit bekommen, müssen Sie ihrem Arbeitgeber stellen. Der könnte ja mit Ihnen so zufrieden sein, dass er Ihnen bei weniger Stunden das bisherige Gehalt weiterzahlt? Im Ernst, das kann hier niemand beantworten. Und aus Ihrer Frage wird nicht klar, ob Sie schon Rentner sind oder noch nicht. Sind Sie schon Rentner, stehen die Verdienstgrenzen doch klar im Rentenbescheid, bzw. können beim Rententräger erfragt werden. Ist noch kein Rentenantrag gestellt, sollten Sie mit der Reduzierung warten, bis Sie die Entscheidung schriftlich haben. Dann können Sie die Arbeit an die genauen Grenzen anpassen. Reduzieren Sie vorher, hätten Sie im Falle einer Rentenablehnung keine Rente und weniger Lohn.
Andre33am 21.07.2007 | 19:04
Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht war meine Frage etwas unverständlich : Ich bin z.Zt noch kein Rentner und noch voll im Erwerbsleben. Es geht auch hier eher darum, ob es für mich schädlich sein kann für die 5 Stunden ein Bruttogehalt zu beziehen, dass evtl. über einer bestimmten Grenze liegt und ich somit keine Teil-Rente erhalten kann. Beispiel: angenommen ich bekomme für die 5-Stunden-Stelle ein Bruttogehalt von 3300 Euro. Erhalte ich dann trotzdem eine Rente ?
KSCam 21.07.2007 | 20:23
bei den Teilrenten gibt es eine jeweils von den individuellen Beiträgen abhängige Hinzuverdienstgrenze. Fordern Sie bei der RV eine Rentenauskunft für eine EM Rente an. Darin sehen Sie bis zu welchem Verdienst eine 1/2 oder eine 1/4 Rente möglich ist.
Andre33am 22.07.2007 | 19:53
Nun, ich hatte das so verstanden, dass man sobald man nurnoch 3-6 Stunden am Tag arbeiten kann die halbe EU-Rente erhält. Richtig ? Hat mein Bruttogehalt für die 3-6 Stunden dann überhaupt eine Auswirkung ?
KSCam 22.07.2007 | 20:08
dann haben Sie das falsch verstanden - man kann auch in 3 - 6 Stunden zu viel verdienen! Aber wie gesagt, die Grenzen sind individuell und stehen in der Rentenauskunft!
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