Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Teil-EU-Rente - Höhe spätere Altersrente

von Dani18.07.2009 | 20:01
1375 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Ich beziehe zur Zeit Teilerwerbsunfähigkeitsrente und arbeite 20 Stunden wöchentlich - zahle also weiterhin in die Rentenversicherung ein. Meine Frage ist nun, ob sich diese Zahlungen in die Rentenvers. dann auch später(in den kommenden Jahren) auf die Teil-EU-Rente und auf die spätere Altersrente erhöhend auswirken, oder ob diese zusätzlichen Zahlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Danke für eure Hilfe Dani

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dani,

Rentenversicherungsbeiträge, die während eines Rentenbezuges eingezahlt werden, wirken sich erst beim nächsten Versicherungsfall aus.

Das heisst, die Entgeltpunkte die nach Beginn der bewilligten teilweisen Erwerbsminderungsrente liegen, können erst bei der Umwandlung dieser Rente in die Altersrente berücksichtigt werden.

Die eingezahlten Beiträge gehen Ihnen somit nicht verloren.

3 Antworten

LSam 18.07.2009 | 22:26
Die Bewilligung einer nur "teilweisen Erwerbsminderungsrente" geschieht ja unter dem Gesichtspunkt, das in einem bestimmten Umfang noch gearbeitet werden kann. Daraus abgeleitet ist es nur mehr als logisch, dass alle während dieser Zeit noch erzielten Verdienste, für die ja auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, rentenwirksam werden. Allerdings ist es so, dass die gegenwärtig geleistete Rente davon nicht profitiert. Erst bei Inanspruchnahme einer der Altersrentenarten oder der Regelaltersrente ab 65 und später, werden die erzielten Verdienste dann rentenwirksam, wirken sie sich rentenerhöhend aus. In Ausnahmefällen auch dann, wenn eine teilweise Erwerbsminderungsrente nicht mehr weiter bewilligt wird, zu einem späteren Zeitpunkt aber wieder gewährt wird. In diesem Fall würden die erzielten Verdienste dann mit berücksichtigt werden. Bis dahin werden sie jährlich ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben.
Realistam 19.07.2009 | 14:45
Da Ihre jetzige Rente Zurechnungszeiten, orientiert an der Höhe Ihres bisherigen Durchschnittseinkommens, enthält, wirkt sich Ihr künftiges Arbeitseinkommen nur dann rentensteigernd aus, wenn Ihr Verdienst über Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen liegt. Ansonsten entspricht Ihre spätere Altersrente im ungünstigsten Fall dem Doppelten Ihrer jetzigen teilweisen EM-Rente, weil sich der Rentenartfaktor verdoppelt und die Entgeltpunkte gleich bleiben.
Fragenderam 20.07.2009 | 11:39
Welche aussage ist denn nun korrekt?? Die von LS und des Experten, das sich die Altersrente sich durch alle Beitragszahlungen , egal welcher Höhe, erhöhen wird. Oder die von Realist, das sich nur höhe Verdienste aufgrund der enthaltenen Zurechungszeit auswirken???
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026