Hallo niki,
die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell berechnet.
Als Mindesthinzuverdienstgrenze nach § 96 a SGB VI gilt der Zeit für den Vollrentenbezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein Bruttobetrag von 881,48 €, für den ½ Teilrentenbezug ein Bruttobetrag von 1073,10 € monatlich.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.