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teil- oder voll erwerbsgemindert?

von Lappi22.08.2007 | 23:47
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle Experten, ich habe jetzt den Bescheid auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Ich bin 62 Jahre alt, müsste da nicht eine Regelung bestehen, dass ich auf Grund des Alters und der geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt die volle Erwerbsminderungsrente erhalte? - Was muss ich tun dafür? - Welche gesetzliche Grundlage existiet dafür? Anmerkung: Ich bin seit 19 Monaten arbeitslos.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten zunächst prüfen ob Sie nach dem Recht bis 12/2000 auch als berufsunfähig anzusehen sind, und dann, wenn 35 Jahre Wartezeit vorliegen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI beantragen. Evtl. zuerst Widerspruch einlegen damit Sie nach dem Recht bis 12/2000 anzusehen sind.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie können eine Erwerbsminderungsrente, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, beantragen. Dies wird dann medizinisch geprüft.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Verfahren sind kostenfrei. Wenn Sie einen Rechtsanwalt oder evtl. Verdienstausfall haben, werden diese Kosten/Ausfall nur bei Erfolg erstattet.

7 Antworten

lotscheram 23.08.2007 | 01:09
Denke, da ist der Wunsch der Vater des Gedankens, wegen Alters die volle Erw.-mdrg.-Rente erhalten zu müssen. Eine solche Regeleung gibt es nicht, sonst hätte sie der RV-Träger sicherlich auch angewandt. Ausschlaggebend für die Einordnung ob voll oder nur teilweise Erwerbsgemindert ist ausschließlich das abschliießende Urteil der Gutachter, in welchem Umfang sie, bezogen auf den allgmeinen Arbeitsmarkt, sie noch als arbeitsfähig eingeschätzt werden, worden sind. Mein Anraten, in einem Gespräch mit Mitarbeitern einer in der Nähe gelegenen Auskunfst- und Beratungsstelle der DRV-Bund bzw. des Regionalträgers klären, für welche andere Rentenart zum frühestmöglichen Zeitpunkt Anspruch besteht, gegebenenfalls auch mit Minderungen, und dann entscheiden, ob sie in die vollwertige Rente wandeln wollen. Gehe davon aus, dass Sie nicht nur arbeitslos sind, sondern auch Arbeitslosengeld beziehen. Da dies auch Ihre spätere Altersrente noch steigert, sollten Sie das alles mit in die Überlegungen einbeziehen.
Haseam 23.08.2007 | 07:32
Sie sollten prüfen lassen, ob Berufsunfähigkeit nach altem Recht besteht und ggf. eine Umwandlung in eine Altersrente wegen Schwerbehinderung bzw Berufsunfähigkeit beantragen.
moonyam 23.08.2007 | 09:10
Haben Sie in Ihrem Bescheid schon mal geschaut ob irgendwelche Aussagen zur vollen EM Rente getroffen wurden. Steht da z.B. ein Anspruch besteht nicht oder es ergeht noch gesondert Bescheid ? Eventuell erhalten Sie die volle Em Rente ja nur auf Zeit, was einen späteren Rentenbeginn bedeuten würde.
w.scham 23.08.2007 | 09:48
hätte eine frage kann ich mit 48 in die frührente bin zu 80 schwerbindert und habe darmkrebs kriege zur zeit arbeitslosengeld 2 und kann keine 3 stunden am tag arbeiten,bin seit dem krebserkrankung stoma trägerin ,der für immer bleibt
Markusam 23.08.2007 | 12:31
Auch sollte man mal nachfragen, ob es aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes geben könnte. Die würde allerdings erst 7 Monate nach dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt werden - davor die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Lappiam 23.08.2007 | 17:07
Danke für die Antworten. So richtig bin ich noch nicht schlau. Ich muss also Widerspruch einlegen? Ich denke, dass gegen den Widerspruchsbescheid nur noch eine Klage vorm Sozialgericht weiterhelfen kann. Wer bezahlt das aber?
lotscheram 23.08.2007 | 17:24
Sozialgerichtsklagen sind zur Zeit noch kostenfrei
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