Sie sollten zunächst prüfen ob Sie nach dem Recht bis 12/2000 auch als berufsunfähig anzusehen sind, und dann, wenn 35 Jahre Wartezeit vorliegen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI beantragen. Evtl. zuerst Widerspruch einlegen damit Sie nach dem Recht bis 12/2000 anzusehen sind.