Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

teilauszahlung

von leonie23.04.2008 | 09:30
2210 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ist es möglich sich von der deutschen Rentenversicherung etwas auszahlen zu lassen bzw sie zu beleihen? wenn ja wie geht man da vor?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Leonie,

eine Kapitalisierung der Rentenversicherungsbeiträge ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich mit dieser Fragestellung an ein Kreditinstitut.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die gesetzliche Deutsche Rentenversicherung ist nicht vergleichbar mit einem Kreditinstitut zwecks Beleihung oder anteiliger Auszahlung eines angesammelten Rentenanspruchs.

Das ist nicht möglich.

Es besteht neben der laufenden monatlichen Rentenzahlung aufgrund des individuellen Rentenbeginns für deutsche Staatsbürger nur die inzwischen stark eingeschränkte Möglichkeit der Beitragserstattung der eigenen eingezahlten Rentenbeiträge wenn man:

- versicherungsfrei als Beamter oder Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist und von der Rentenversicherungspflicht befreit ist und vor dieser Zeit weniger als 60 Kalendermonate zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat oder

- bereits 65 Jahre oder älter ist und es nicht geschafft hat 60 Kalendermonate im gesamten Leben zur Rentenversicherung einzuzahlen.

8 Antworten

Rosannaam 23.04.2008 | 09:45
NEIN, dies ist nicht möglich. Weder eine Teilauszahlung noch eine Beleihung. Sie können die gesetzliche Rentenversicherung nicht mit einer privaten Lebensversicherung vergleichen, bei der solche Auszahlungen möglich sind. MfG Rosanna.
DSFam 23.04.2008 | 09:54
Natürlich nicht.... die Deutsche Rentenversicherung ist doch keine Bank
Nixam 23.04.2008 | 10:06
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht vergleichbar mit privaten Lebensversicherungen. Ausserdem: Woher auszahlen? Mit den laufenden Einnahmen werden im Rahmen des Solidaritätsprinzips die Renten von heute gezahlt. Dadurch kann man quasi sagen: Ihre Beiträge sind doch schon längst aufgebraucht. Sie erhalten später im Rahmen des Solidaritätsprinzip/Generationenvertrags aus den dann laufenden Einzahlungen der Beitragszahler Ihre laufende Rente. Deshalb ist ein Vergleich mit privaten Rentenversicherungen/Lebensversicherungen nicht möglich. Nix
Wolfgangam 23.04.2008 | 10:26
Warum sollte das nicht gehen, ich kann mich da meinen Vorrednern nicht ganz anschließen. Sobald das passende Alter erreicht ist, wird die entsprechend der Lebensbeitragsleistung angesammelte Rentenanwartschaft in mtl. Teilbeträgen - meist sogar lebenslang - wieder ausgezahlt, aber nur auf Antrag ;-) Gruß w. PS: In den 60er (70er?) Jahren gab es tatsächlich verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten. Ansonsten (heute), Staatsangehörigkeit eines nicht-EU oder -Vertragsstaates annehmen, 2 Jahre in einem entsprechenden Land durchhalten und dann Eigenbeiträge erstatten lassen.
Rosannaam 23.04.2008 | 11:40
Super Antwort! :-)) Als ich 1968 bei der DRV angefangen habe, gab es die Möglichkeit einer Kapitalisierung der Rente auf jeden Fall nicht (mehr). MfG Rosanna.
Wolfgangam 23.04.2008 | 12:14
Hallo Rosanna, ich befand mich damals zwar noch in nicht anrechenbarer Schulausbildung, sodass ich erst ein paar Jahre später in Kontakt mit der RV kam. Aber selbst in den 80ern fragten auch noch Versicherte, ob es immer noch diese Heimdarlehen (für Hausbau) von der RV gäbe. Neben der Heiratserstattung/Erstattung wg fehlender Wartezeit muss es diese Möglichkeit gegeben haben - evtl im Zuge der vorgenannten Erstattungsmodelle auch 1967 eingestellt. Gruß w. (Eine alte RVO/AVG solltest Du aber noch als geschichtsträchtige Lektüre noch haben ... :-))
Rosannaam 23.04.2008 | 13:09
Hallo Wolfgang, also - die letzte mir zur Verfügung stehende Ausgabe des Buches "Kova-Handkommentare - Die RV der Arbeiter und Angestellten, 5. Auflage" datiert vom Sept. 1973! Ältere Auflagen habe ich nicht mehr. Ich habe auch leider nicht so viel Platz im Büro, dass ich solch "antiquarische" Lektüre in Massen lagern kann. :-)) Zu diesem Zeitpunkt, 1973, gab es auf jeden Fall eine solche Leistung nicht mehr. Sogar der § 1304 RVO über Beitragserstattung bei Heirat war da schon gestrichen. Nur die Beitragserstattung nach § 1303 bei nicht erfüllter Wartezeit war noch möglich. Wann also genau die Kapitalisierung der Rente weggefallen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Ich denke aber, dies war lange vor meiner Zeit bei der RV. Ich kann mich aber noch an manche diesbezügliche Anfragen erinnern. MfG Rosanna.
Heinricham 24.04.2008 | 09:28
Hallo Wolfgang, damals hatten die RV_Tröger noch Geld. Sie gewährten Versicherten Darlehen zum Hausbau. Der Zinssatz war in der Regel etwas günstiger wie bei Banken. Eine "Leistung" der Rentenversicherung war dieses Darlehen nicht. Es berührte das Versicherungsverhältnis in keinster Weise. Heinrich
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026