"Zunächst besteht die Möglichkeit, innerhalb der Rechtsmittelfrist ( 3 Monate ab Bescheidszustellung für im Ausland lebende Versicherte) Widerspruch gegen den Rentenbescheid wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente einzulegen, sofern Ihr Freund sich für voll erwerbsgemindert hält. Im Widerspruchsverfahren wird dann das verbliebene Restleistungsvermögen nochmals überprüft. Hierzu ist i.d.R. die Vorlage von weiteren medizinischen Befunden erforderlich.
Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, sofern eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.
Zur Frage der Arbeitslosigkeitsmeldung in Spanien bitten wir Sie, sich mit der Verbindungsstelle Spanien bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf (Tel.: 0211/937-0) in Verbindung zu setzen.