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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung?

von Horsti26.01.2014 | 18:34
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5 Antworten

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Ein freundliches Hallo ans Forum, mir liegen Kopien zweier von der DRV in Auftrag gegebener Gutachten vor. Fakten: geboren 1960, abgeschlossene Ausbildung in einem med. Beruf, zuletzt tätig mit allgemeinen Büroarbeiten. 1. Gutachten/orthopädischer Bereich sieht ein Leistungsvermögen von mehr als sechs Stunden in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. 2. Neurologisches Gutachten sieht ein Leistungsvermögen von drei bis 6 Stunden in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit Sehe ich das richtig, dass hier mit einer halben Erwerbsminderungsrente zu rechnen ist?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Frage wird Ihnen im Forum niemand beantworten können. Warten Sie doch die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ab.

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4 Antworten

SchießlineKonradineam 26.01.2014 | 19:11
Berufsschutz? Ich glaube eher nicht! Keine Rente!
???am 26.01.2014 | 19:30
Um eine Rente zu bekommen, müssen Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 6 Stunden (Teilrente) oder unter 3 Stunden (volle Rente) arbeiten können. Da Se zuletzt im Büro gearbeitet haben, ist Ihre frühere Ausbildung meines Wissens nur noch dann interessant, wenn Sie nachweisen können, dass Sie diese medizinischen Arbeit aus gesundheiltichen Gründen aufgegeben haben.
KSCam 26.01.2014 | 19:30
Ob mit etwas gerechnet werden kann, wissen Sie letztlich erst dann, wenn über einen Rentenantrag entschieden ist.
Otto N.am 26.01.2014 | 20:47
Wer MINDESTENS 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist NICHT erwerbsgemindert, auch nicht teilweise!
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