Hallo Expertenteam,
seit Juli 2014 bin ich arbeitsunfähig und auch bereits ausgesteuert. Ein Arbeitsvertrag in Vollzeit besteht noch mit meinem Arbeitgeber. Im Oktober wurde eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend zugesprochen. Ich habe mich umgehend mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt. Ab Januar kann ich meinem bestehenden Vollzeitarbeitsplatz in einen Teilzeitarbeitsplatz umwandeln.
Jetzt zu meiner Frage: Die Rente wurde mir bisher nicht ausgezahlt, weil ich mit meinem Arbeitslosengelt (Nahtlosigkeitsregelung) bereits zwei Monte die Hinzuverdienstgrenze überschritten habe. Soweit so gut, dies ist auch für mich nachvollziehbar. Wie muss ich jetzt weiter vorgehen? Kann ich der Rentenversicherung erst nach der ersten Lohnabrechnung mitteilen, dass die Rente nun ausgezahlt werden soll oder kann ich dies schon zuvor anmelden? Wenn ja, wie mache ich dies? Brauche ich ein Schriftstück meines Arbeitgebers?
Vorab bedanke ich mich für Ihre Unterstützung.
R. Immikus
Hallo Immikus,
wenn Sie haben, schicken Sie eine Kopie Ihres neuen Arbeitsvertrages, aus dem die Anzahl der Stunden und des Gehalts ab Januar hervorgeht, an Ihren Rententräger. Haben Sie keinen entsprechenden Arbeitsvertrag, lassen Sie sich die Höhe des Gehalts vom Arbeitgeber bescheinigen und schicken diese ab. Ausserdem muss die RV einen Kopie der Einstellungsmitteilung des Arbeitsamtes bekommen.
Die RV wird die Umstellung dann aufgrund des bescheinigten Entgelts vornehmen und die Rente nachzahlen. Um sicher zu gehen, dass die Rente in der richtigen Höhe gezahlt wird, sollten Sie aber im Februar noch die tatsächliche Entgeltbescheinigung nachschicken.
Ich würde die Teilzeitstelle nicht annehmen sondern stattdessen eine Arbeitsmarktrente beantragen.
Die EM-Rente wäre dann doppelt so hoch und könnte, sofern überhaupt erforderlich, mit einem Minijob aufgestockt werden.
nehmen Sie diesen Vordruck:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0230.html
und passen ihn entsprechen an. Streichen Sie "Antrag auf Altersrente/Knappschaftsausgleichsleistung" und ersetzen das durch "Erwerbsminderungsrente". In Ziff. 2.1 noch den Beginn mit der neuen tgl. Stundenzahl eingetragen, den Rest ausgefüllt und mit kurzem Begleitschreiben ab damit an die DRV.
Schicken Sie nur die Gehaltsabrechnung, kommen wahrscheinlich zusätzliche Rückfragen wegen etwaiger Sonderzahlungen. 2 im lfd. Jahr sind zulässig/Überschreiten bis zum Doppelten der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze/steht im Rentenbescheid ...wobei diese 2015 und auch 2016 etwas höher ausfallen - wenn Sie die punktgenau wissen wollen, ist eine Anfrage an die DRV erforderlich.
Gruß
w.
Ich würde die Teilzeitstelle nicht annehmen sondern stattdessen eine Arbeitsmarktrente beantragen.
Die EM-Rente wäre dann doppelt so hoch und könnte, sofern überhaupt erforderlich, mit einem Minijob aufgestockt werden.
Für mich kam dieser Tipp leider zu spät.
Da ich damals nicht über diese Arbeitsmarktrenten informiert wurde, habe ich mich nach Bewilligung meiner Teil-EM-Rente intensiv um eine Teizeitstelle bemüht, die ich nach ein paar Monaten auch fand.
Erst ein paar Jahre später habe ich zufällig davon erfahren, dass andere Teil-EM-Rentner die doppelte Teil-Rente bekamen, nur weil sie arbeitslos waren.
Als ich mich daraufhin bei der DRV nach einer Arbeitsmarktrente erkundigte, teilte man mir lapidar mit, dass ich die Voraussetzungen dafür nicht erfüllte und quasi selbst schuld daran war, dass ich mir eine Arbeitsstelle besorgt hatte.
Ich fühle mich ganz schön verschaukelt, weil ich für mein Geld arbeiten muss, während andere Teil-Rentner doppelte Rente bekommen!