Teilerwerbsminderung und Kur/Reha

von
Lose

Hallo,
ich beziehe seit 3 Jahren eine Teilrente und arbeite derzeitig unter 20 Std. die Woche. derzeitig habe ich gesundheitliche Probleme und würde gerne ein Kur oder Reha beantragen. Allerdings habe ich Angst, dass die DRV von sich aus, eine Feststellung meiner Teilerwerbsminderung macht. Soll heissen, dass ich auf der Reha auf den Prüfstand meiner alten Geschichten bin. Ich möchte dort nicht in Einzeldetail gehen, die Zeit ist auch zu kurz. Aber ich habe auch nichts zu verbergen. Meine Teilberentung läuft bis zur Regelaltersrente also unbefristet, ich habe einen GdB von 60 und bin 50 Jahre alt.
Wird das von der DRV einfach so gemacht? ich würde nämlich gerne meine Restleistung behalten und weiterhin arbeiten, allerdings bin ich derzeitig sehr angeschlagen.
Danke
Lose

Experten-Antwort

Hallo Lose,
die Reha soll ja zur Wiederherstellung oder Erhaltung Ihres Leistungsvermögens dienen. nach Abschluß muss die Klinik ein Votum zu Ihrem Leistungsvermögen abgeben.
Stellt sich durch die Reha heraus, dass Ihre Leistungsfähigkeit auf unter drei Stunden täglich gesunken ist, teilt der RV-Träger Ihnen mit, dass die Möglichkeit der vollen Erwerbsminderungsrente besteht. Liegt keine Einschränkung Ihres Dispositionsrechts vor (z. B. schriftliche Aufforderung durch die KK, die Reha zu beantragen), sind Sie nicht gezwungen, einen Rentenantrag zu stellen. Für Sie besteht dann weiterhin die Möglichkeit, neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente hinzuzuverdienen.

von
Lose

Danke für die Antwort verstehe ich allerdings noch nicht genau. Ich möchte ja keine Rente beantragen, ich bekomme ja bereits eine. Dispositionsrecht, was bedeutet das? Mit der Feststellung meinte ich eine Überprüfung meiner Teilberentung.

Experten-Antwort

Hallo Lose,
liegt bei Ihnen Arbeitsunfähigkeit vor und lt. Gutachten droht eine Minderung der ERwerbsfähigkeit, kann die Krankenkasse Sie auffordern, eine Reha zu beantragen oder eine bereits beantragte Reha darf nur mit Zustimmung der Krankenkasse zurückgenommen oder abgelehnt werden. Diese Maßnahmen schränken Ihr (Dispositions-)recht ein, über den Rehaantrag - und späteren Rentenantrag frei zu entscheiden.
Sollte bei der Reha festgestellt werden, dass volle Erwerbsminderung vorliegt, können Sie eine Beantragung ablehnen, wenn die KK Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt hat. Sie erhalten dann weiterhin die Teilerwergbsminderungsrente und können wie bisher hinzuverdienen.

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