Hallo, Bert,
W. hat die Fragen bereits ausführlich beantwortet. Bezogen auf die Frage, ob sich die Rentenhöhe noch verändert, ist es wie bereits von W. dargestellt so, dass beim Wechsel in eine Altersrente zumindest die Rente in der doppelten Höhe gezahlt werden würde. Aufgrund des Umstands, dass die jetzt bezogene Rente eine bereits höhere Bewertung erfährt (Zurechnungszeit), ist es wirklich fraglich, ob eine jetzt ausgeübte Tätigkeit (geringeres Einkommen als vor Rentenbezug) noch eine zusätzliche Steigerung der Rentenhöhe mit sich bringt. Aufgrund des Vertrauensschutzes wird es keine Kürzung mehr bei der Bewertung der Rente geben.
Sollten Sie zum gegebenen Zeitpunkt zu einer evtl. angeforderten Probeberechnung Fragen haben, um Sie nicht in die Situation, wie von W. in Unwissenheit befürchtet, zu bringen, können Sie gerne die Fragen in einem dann wieder persönlichen Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe stellen.