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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung Zuverdienst

von lebenswert26.02.2014 | 10:58
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente bekommt, warum muss man dann mind. noch 15 Std./ Wo arbeiten? Angenommen, ich bekomme die halbe der zur Zeit mit 600 Euro festgestellten EM Rente, also mit Abzügen dann ca. 250 Euro- und schaffe es dann noch 10 Std/ Wo mit ca. 450 Euro Verdienst in Teilzeit zu arbeiten- würden mir dann die 700 Euro zustehen? Wenn ich nun vorher eh schon in Teilzeit gearbeitet habe, und mit 20 Std/ Wo unter 700 Euro verdient habe, so habe ich durch die Rente ja eine finanzielle Verbesserung. Darf das denn sein?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung richtet sich der individuelle Hinzuverdienst nach den erworbenen Entgeltpunkten der letzten drei Jahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung (vervielfältigt mit einem Faktor der monatlichen Bezugsgröße). Damit soll der Wegfall der vorherigen Einkünfte (Lohnersatzfunktion) zumindest ansatzweise gewährleistet werden. Haben Sie also vor Eintritt der Erwerbsminderung lediglich Teilzeit gearbeitet, wird Ihre Hinzuverdienstgrenze auch entsprechend geringer ausfallen. Es muss auch niemand noch 15 Wochenstunden arbeiten, dies ist nur die ärztliche Einschätzung Ihres Restleistungsvermögens (über 3 Stunden und unter sechs Stunden täglich). Bei einer teilweisen Erwerbsminderung stehen Sie dem Arbeitsmarkt grundsätzlich noch zur Verfügung, halt nur nicht vollschichtig. Sie entnehmen Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen entweder dem Rentenbescheid oder falls Sie noch keine Rente beziehen, aus einer aktuellen Rentenauskunft. Eine gesetzliche Ausschlussregelung bezüglich Höhe der Rente und Hinzuverdienst im Verhältnis zum Einkommen unmittelbar vor Rentenbeginn gibt es nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Fordern Sie über das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft an. Dort finden Sie die Angaben zum Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten.

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4 Antworten

Schadeam 26.02.2014 | 11:28
Deutschland ist ein freies Land und zwingt keinen Bürger zu arbeiten. Wenn Ihnen ein 450 € Job reicht, zwingt Sie keiner zu mehr.
lebenswertam 26.02.2014 | 12:38
Vielen Dank für ihre Antwort! Ich habe eine Renteninformation von 2013 vorliegen. Finde ich hierin die individuelle Hinzuverdiesnstgrenze von der sie schreiben? Hier finde ich die bisher erworbenen Entgeldpunkte und die Rentenhöhe bei voller EM. Diese beziehen sich aber ja nicht auf die letzten drei Jahre, die dann für die Errechnung der Hinzuverdienstgrenze benötigt werden. Hmmm... tut mir leid ich verstehe das nicht.
Schadeam 26.02.2014 | 12:51
Zur Frage im erten Schreiben: Ja, das darf sein. Ein Teil EM Rentner findet seinen individuellen Hinzuverdienst z.B. in seinem Rentenbescheid. Die jährl. Renteninformation liefert diesen wert nicht.
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