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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Michael K.03.02.2014 | 23:03
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5 Antworten

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Hallo eine Teilerwerbsminderungsrente wurde mir aufgrund meines Berufsschutzes ( vor 1961 geboren ) bewilligt. Ich habe einige Krankheiten ( COPD - Niereninsuffiziens - Schlafapnoe - starke Schmerzen im Fuß ( nach Frakturen) usw. ), die von 3 Gutachtern begutachtet wurden. Alle 3 sind der Meinung, das ich noch über 6 Stunden arbeiten kann. Keiner der Gutachter hat die Wechselwirkung der Krankheiten beachtet, obwohl dieses gesetzl. vorgeschrieben ist. Mit ca 20 Tabletten am Tag , fallen mir auch einfache Tätigkeiten schwer ( Müdigkeit und Schmerzen) Obwohl ich sehr gerne gearbeitet habe, ist es mir mit all diesen Erkrankungen nicht möglich. Ein Widerspruch auf Vollrente wurde schon abgelehnt Jetzt stellt sich mir die Frage : Klage vor dem Sozialgericht , oder nicht ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Michael K.,

eine zufriedenstellende Antwort auf die Frage nach der Erfolgsaussicht einer Klage vor dem Sozialgericht ist an dieser Stelle nicht möglich. Das liegt zum einen an der Komplexität der Fallgestaltung und zum anderen an der Unabhängigkeit der Sozialgerichtsbarkeit bei der Entscheidung über die Klage.

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4 Antworten

KSCam 03.02.2014 | 23:48
Welcher Forenteilnehmer soll nun Ihrer Meinung nach beurteilen können ob eine Klage Sinn macht oder nicht? Wenn Sie grundsätzlich arbeite können, macht die Klage keinen Sinn, anderenfalls schon. Fragen Sie doch den Richter am SG! Manchmal wundert man sich schon über das was so gefragt wird.
Herz1952am 04.02.2014 | 16:42
Hallo Michael K. Ich kann ihre Situation verstehen. An Ihrer Stelle würde ich mich, falls der Arzt einverstanden ist, arbeitsunfähig schreiben lassen und klagen, bzw. Neuen Antrag stellen (wegen Verschlechterung usw. Klage vor dem Sozialgericht kostet nicht allzu viel, aber vielleicht wäre ein neuer Antrag erfolgreicher. Diesen Rat gebe ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung und mit reinem Gewissen, natürlich ohne Gewähr. Bei einer EM-Rente hat man natürlich einen sehr großen Verlust, ob nach jetzigem Recht oder auch nach dem geplanten Recht 1.7.14. Aber was ist die Alternative? Arbeiten bis zum Umfallen? Herz1952
Herz1952am 04.02.2014 | 16:51
Ergänzung: ich kenne solche Typen. Die sind sich nicht mal bewusst, dass sie gesetzlich die Macht haben, ganz Existensen zu ruinieren. Und was ist, wenn Ihnen der Arbeitgeber kündigt und Sie bekommen evtl. Hartz IV? Dann sinkt die EM-Rente (bisheriger Durchschnitt), so schnell wie die Titanic. Herz1952
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